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AGB

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AUTOonline GmbH Informationssysteme (Stand Mai 2009)


 

1. TEIL: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Geltungsbereich der AGB

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Grundlagen der Geschäftsbeziehungen der AUTOonline GmbH Informationssysteme („AUTOonli-ne“) zu den Teilnehmern der von AUTOonline in Deutschland unter www.autoonline.de betriebenen Online-Plattform (1.) für die Vermarktung von Unfall- und Gebrauchtfahrzeu-gen („Restwertbörse“) sowie (2.) für die Vermarktung von Flottenfahrzeugen („Flotten-vermarktungsplattform“). Restwertbörse und Flottenvermarktungsplattform werden nachfolgend einzeln auch kurz „Plattform“ oder zusammen auch kurz  „Plattformen“ genannt.

2. AUTOonline stellt die Plattformen zur Verfügung, auf denen die Teilnehmer nach erfolg-reicher Registrierung und nach Maßgabe dieser AGB während der Dauer dieser Nut-zungsvereinbarung Fahrzeuge einstellen oder auf eingestellte Fahrzeuge bieten können. AUTOonline selbst wird dabei nicht Vertragspartner der Verträge über den Kauf von Fahrzeugen, die unter Nutzung der Plattformen geschlossen werden, sondern stellt als Dienstleister lediglich die Plattformen zur Verfügung.

3. Die Teilnehmer können durch gesonderte Vereinbarung am Internationalen Handel – wie im 4. Teil dieser AGB beschrieben – teilnehmen und/oder die Dienste der AUTOonline Operations GmbH & Co. KG („AUTOonline Operations“) bei An- und Verkauf der auf den Plattformen offerierten Fahrzeuge - wie im 5. Teil dieser AGB beschrieben - in An-spruch nehmen.

4. Teilnehmer der Plattformen sind

a. Personen, die die Restwertbörse und/oder die Flottenvermarktungsplattform nut-zen, um Fahrzeuge zum Verkauf anzubieten (nachfolgend „Anbieter“ genannt).

b. Personen, die die Restwertbörse und/oder die Flottenvermarktungsplattform nut-zen, um dort angebotene Fahrzeuge zu erwerben (nachfolgend „Bieter“ oder „Käufer“ genannt).

Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Für Anbieter, die keine Unternehmer im Sinne von § 310 Absatz 1 sind und die Plattformen nutzen, gelten gesonderte Bedingungen.

5. Über die zwischen AUTOonline und den Teilnehmern der Plattformen geltenden Teil-nahmeregeln hinaus enthalten diese AGB Regelungen, die auch für die unter Nutzung der Restwertbörse bzw. der Flottenvermarktungsplattform zu Stande kommenden Kauf-verträge zwischen dem jeweiligen Käufer und Verkäufer („Gebrauchtwagenkaufver-trag“) gelten sollen.

6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer werden nicht Bestandteil der vertraglichen Beziehungen mit AUTOonline, es sei denn, ihrer Geltung wird seitens AUTOonline ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Gegenbestätigungen der Teilnehmer unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht AUTOonline hiermit ausdrücklich.

7. Die AGB gliedern sich in die folgenden Bereiche:

1. Teil: Allgemeine Bedingungen (§§ 1-8)
2. Teil: Das Verfahren auf den Plattformen (9-11)
• Verfahrensbeschreibung
• Besondere Pflichten des Anbieters
• Besondere Pflichten des Bieters
3. Teil: Für Gebrauchtwagenkaufverträge geltende Regelungen(§§ 12-13)
4. Teil: Besonderheiten für den Internationalen Handel (§§ 14-18)
5. Teil: Besonderheiten für das Einschalten der AUTOonline Operations GmbH & Co. KG (§ 19)
6. Teil: Schlussbestimmungen (§§ 20-22).


 

§ 2 Zulassung zu den Plattformen, Sperrung und Kündigung

1. Voraussetzung für die Teilnahme auf den Plattformen ist eine ordnungsgemäße Anmel-dung des Teilnehmers unter wahrheitsgemäßer Angabe aller geforderten Informationen auf dem Registrierungsformular und eine schriftliche Autorisierung von AUTOonline. Zu-sätzlich gelten folgende Einschränkungen:

a. Sowohl auf der Restwertbörse als auch auf der Flottenvermarktungsplattform können ausschließlich zertifizierte Automobilverwerter, Werkstätten, Autohäu-ser sowie Gewerbetreibende des Kfz-Handwerks zugelassen werden.

b. Auf der Flottenvermarktungsplattform können als Anbieter Flottenbetreiber, Banken, Fahrzeughersteller- und Importeure, Leasinggesellschaften, Behör-den, Kauffuhrparks Insolvenzverwalter etc. zugelassen werden.

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Änderungen von Informationen, die bei der Registrie-rung abgefragt wurden, unverzüglich von sich aus AUTOonline mitzuteilen. AUTOonline ist ferner jederzeit berechtigt, eine erneute Prüfung der Daten vorzunehmen sowie eine beantragte Zulassung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. AUTOonline kann auch nach Zulassung des Teilnehmers folgende Sanktionen verhän-gen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Teilnehmer gegen gesetzliche Vor-schriften oder gegen diese AGB verstößt oder aber Rechte Dritter oder sonstige berech-tigte Interessen von AUTOonline oder von anderen Teilnehmern verletzt:

• Löschen von Fahrzeugen, die auf den Plattformen angeboten werden oder von Geboten auf Fahrzeuge, die auf den Plattformen abgegeben werden.
• Vorläufige Sperrung des Teilnehmers
• Endgültige Sperrung des Teilnehmers und fristlose Kündigung des Nutzungsver-trages

Bei der Wahl der Maßnahme wird AUTOonline die berechtigten Interessen des betroffe-nen Teilnehmers angemessen berücksichtigen. Im Falle der endgültigen Sperrung be-steht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Zugangs zu den Plattformen. Sobald ein Teilnehmer gesperrt wurde, darf er die Plattformen auch nicht unter einem anderen Benutzernamen nutzen bzw. sich erneut anmelden.

4. Zur Verhängung der in Absatz 3 genannten Sanktionen berechtigen AUTOonline insbe-sondere folgende Umstände:

• Teilnehmer der Restwertbörse umgehen die Bestimmungen in § 2 Abs. 1 a), indem Käufer sich eines Anbieters zur Einstellung von Unfallfahrzeugen bedienen oder An-bieter Unfallfahrzeuge von Käufern einstellen,
• Vorsätzliche oder grob fahrlässige Veranlassung der Einstellung falscher Daten sei-tens des Anbieters
• Verzug des Teilnehmers mit der Zahlung der Teilnehmergebühren um mehr als zwei Wochen,
• Verzug des Teilnehmers mit der Zahlung von Vertragsstrafen oder Schadenspau-schalen an AUToonline
• Wiederholte Verzögerung bei der Abwicklung, insbesondere bei Lieferung, Zahlung und Abnahme der unter Nutzung der Plattformen verkauften Fahrzeuge oder Gegen-stände,
• Nichtvorliegen oder Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen,
• Missbräuchliche Verwendung von Nutzerkennung und/oder Passwort,
• Verstoß gegen geltendes Recht bzw. Rechte Dritter, soweit dies die Interessen von AUTOonline insbesondere im Hinblick auf die Seriosität und Verlässlichkeit des Han-delsgeschehens auf den Plattformen berührt, 
• Wiederholte Nichtbefolgung der Verpflichtung aus § 12.2 der AGB,
• Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder Ablehnung der Eröffnung eines solchen mangels Masse sowie Einstellung der Geschäftstätigkeit,
• Nutzung der Vermarktungsplattform, die mit ihrem Zweck nicht zu vereinbaren ist,
• Aufbau und Betrieb einer mittelbar oder unmittelbar mit AUTOonline im Wettbewerb stehenden Vermarktungsplattform.

AUTOonline behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Verletzung dieser AGB ausdrücklich vor.

5. Der Teilnehmer kann den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich kündigen.

6. AUTOonline kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.


 

§ 3 Nutzungsrechte der Teilnehmer

1. Mit der Zulassung zur Teilnahme an der Restwertbörse bzw. an der Flottenvermark-tungsplattform erhält der Teilnehmer die erforderliche Software bzw. den Zugang zu der entsprechenden Internetseite im Rahmen des für ihn freigegebenen Bereiches. Hieran wird dem Teilnehmer ein nicht übertragbares und längstens auf den Zeitraum der gegen-seitigen Geschäftsbeziehung und auf den Zweck der ordnungsgemäßen und bestim-mungsgemäßen Nutzung der Dienste von AUTOonline begrenztes einfaches Nutzungs-recht eingeräumt.

2. Die Weitergabe von AUTOonline - Teilnehmerkennung und Zugangsinformationen an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung von AUTOonline untersagt und führt zur soforti-gen Sperrung des Teilnehmers. AUTOonline behält sich in diesem Zusammenhang die Geltendmachung auch von Schadensersatzforderungen vor. Jeder Teilnehmer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsinformationen verantwortlich.

3. Es werden keine Rechte an Urheber- oder sonstigen Schutzrechten eingeräumt. Dies umfasst insbesondere alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, die Software sowie die entsprechende Dokumentationen und Anleitungen.

4. Das AUTOonline-Logo sowie der dazugehörigen Claims „Every car’s a winner“ und „The VALUE Experts“ dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis seitens AUTOonline in dem gewährten Rahmen verwendet werden. 

5. AUTOonline ist bemüht, größtmögliche Systemsicherheit sicherzustellen. Allerdings be-steht der Anspruch der Teilnehmer auf Nutzung der Plattformen lediglich im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Darüber hinaus kann es insbesondere bei Wartungsarbei-ten am Server oder der von AUTOonline benutzten Software zu Verzögerungen und Aus-fällen kommen. AUTOonline beschränkt daher seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit der Server oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten er-forderlich ist. AUTOonline wird sich bemühen, in diesen Fällen auf die berechtigten Inter-essen der Teilnehmer der Plattformen Rücksicht zu nehmen, indem Wartungsarbeiten etwa außerhalb der üblichen Kernarbeitszeiten durchgeführt werden oder indem AUTO-online die Teilnehmer vorab in geeigneter Weise informiert. Für den Fall eines unvorher-gesehenen Systemausfalls gelten ergänzend die Grundsätze für die Behandlung von Sy-stemausfällen von AUTOonline. Die in § 8 geregelte Haftungsbeschränkung von AUTO-online bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.


 

§ 4 Rechtsstellung von AUTOonline in Bezug auf die vermarktete Ware

1. Die Vertragspartner nehmen zur Kenntnis, dass alle auf den Plattformen angebotenen Kraftfahrzeuge, Zubehör und sonstige Waren nicht im Eigentum von AUTOonline stehen.

2. AUTOonline wird nicht Partner der Kaufverträge über Kraftfahrzeuge, Zubehör oder son-stige auf der Plattform angebotene Ware. AUTOonline gibt keine Erklärungen zum Ver-kauf bzw. Kauf von Kraftfahrzeugen in eigenem Namen ab.

3. Da AUTOonline zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der zu versteigernden Fahrzeuge oder Gegenstände ist, leistet AUTOonline keine Gewähr für Zustand und Beschaffenheit der Fahrzeuge oder Gegenstände. Die Fahrzeuge oder Gegenstände werden von AUTOon-line keiner technischen und/oder optischen Prüfung unterzogen. Die Zustandsbeschrei-bungen basieren auf den Angaben der Anbieter.


 

§ 5 Preise

Für die Benutzung der Restwertbörse bzw. der Flottenvermarktungsplattform sind die in der jeweiligen Preisliste gesondert festgesetzten Nutzungsgebühren zu bezahlen. Es gelten die am Tag der Benutzung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


 

§ 6 Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von AUTOonline innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

2. Werden gegenüber einer Rechnung von AUTOonline Einwendungen erhoben, müssen diese gegenüber AUTOonline schriftlich geltend gemacht werden.

3. Die Teilnehmer sind zur Aufrechnung mit Gegenforderungen gegenüber AUTOonline nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.


 

§ 7 Datenschutz

Das Verfahren der Plattformen und die Verwaltung der Daten erfolgt unter Beachtung der da-tenschutzrechtlichen Bestimmungen. Den Teilnehmern ist bekannt und sie gestatten, dass die von ihnen eingegebenen Daten und Gebote im Rahmen einer ordnungsgemäßen Benut-zung sowie der allgemeinen Datenverwaltung geschäftsmäßig und für gewerbliche Zwecke verbreitet, genutzt, übermittelt und gespeichert werden. Die Daten werden von den Teilneh-mern und von AUTOonline mit dem sachlich möglichen Maß an Vertraulichkeit behandelt.


 

§ 8 Haftung

1. AUTOonline übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Verwertbarkeit der durch die Teilnehmer eingestellten Daten. Für Qualitätsverluste der von den Anbietern per Fax eingestellten Bilder haftet AUTOonline ebenfalls nicht.

2. AUTOonline ist ebenfalls nicht für den genauen Inhalt der zwischen den Teilnehmern ab-geschlossenen Kaufverträge verantwortlich, da es den Teilnehmern freisteht, den Inhalt der Kaufverträge beispielsweise durch entsprechende Anmerkungen in den Eingabe-masken zu bestimmen. Daher übernimmt AUTOonline auch keine Gewähr für die Rechtsgültigkeit des in § 12 vorgeschlagenen Gewährleistungsausschlusses im Einzel-fall.

3. Die vertragliche und gesetzliche Haftung auf Schadenersatz von AUTOonline ist auf die vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens beschränkt. Wird eine vertragswesentliche Pflicht – dies ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teil-nehmer daher vertraut und vertrauen darf - fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von AU-TOonline auf den voraussehbaren typischen Schaden beschränkt.

4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch AUTOonline und für Schäden aus der Ver-letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetz-licher Regelungen.


 

2. TEIL: DAS VERFAHREN AUF DEN PLATTFORMEN / ZUSTANDEKOMMEN VON KAUFVERTRÄGEN / BESONDERE PFLICHTEN VON ANBIETERN UND BIETERN

§ 9 Allgemeine Plattformregeln / Zustandekommen von Kaufverträgen

1. Der Anbieter stellt das oder die zu veräußernden Fahrzeuge, Teile, Zubehör oder sonsti-ge Gegenstände gemäß vertraglicher Vereinbarung mit AUTOonline auf der Plattform ein.

2. Der Anbieter oder auf dessen Wunsch AUTOonline legen die Gebotsfrist für das anzubie-tende Fahrzeug fest.

3. Der Bieter ist an sein abgegebenes Gebot

a. in der Restwertbörse drei Wochen,
b. auf der Flottenvermarktungsplattform drei Werktage (als Werktage zählen Mon-tag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche sowie NRW-Feiertage)

nach Ende der Gebots-  bzw. Bietfrist für das betreffende Fahrzeug gebunden, sofern im Einzelfall nicht ausnahmsweise eine kürzere oder längere Frist vereinbart wurde.

4. Die Gebotsrunden können die registrierten Bieter nach Einloggen auf die Plattform erse-hen. Weiteren, zusätzlichen Bekanntmachungen in anderer, geeigneter Form (z. B. E-Mail, Post, Telefon) seitens AUTOonline bzw. einem beauftragten Dritten stimmt der Bie-ter bereits im Vorfeld zu.

 

5. Auf der Flottenvermarktungsplattform legt der Anbieter in seinem Profil selbst fest, ob er das oder die zu verkaufenden Fahrzeuge jedem auf der Flottenvermarktungsplattform teilnehmenden Käufer anbieten möchte oder nur einem bestimmten Käuferkreis.

6. Der Bieter ruft die Angebote ab und gibt bei Interesse ein Gebot für das betreffende Fahrzeug ab. Mit der Abgabe eines Gebotes macht der Bieter ein verbindliches Kaufan-gebot an den ihm unbekannten Eigentümer bzw. verfügungsberechtigten Anbieter.

7. Nach Ablauf der Gebotsfrist kann der Anbieter die höchsten Gebote zu dem von ihm ein-gestellten Fahrzeug abrufen. Der Anbieter nimmt diese lediglich zur Kenntnis. Der Ge-brauchtwagenkaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots nach dessen Prüfung durch den Eigentümer oder den Anbieter, sofern dieser verfügungsbe-fugt ist, zu Stande. Weder Anbieter noch Eigentümer sind dabei verpflichtet, das Kaufan-gebot zu der Gebotshöhe anzunehmen.


 

§ 10 Besondere Pflichten des Anbieters

1. Der Anbieter gewährleistet, dass vollständige und korrekte Angaben der zu verkaufenden Fahrzeuge bzw. sonstiger Ware an AUTOonline rechtzeitig zur Einstellung auf der Platt-form übermittelt werden. Die Angaben müssen auch alle verkehrstechnischen Eigen-schaften sowie eventuell vorhandene Mängel (technische und optische) umfassen. Un-fallbeschädigte Fahrzeuge sind gesondert zu markieren. Um bestmögliche Verkaufswerte zu erzielen, empfiehlt AUTOonline darüber hinaus, für jedes Fahrzeug eine Zustandsbe-schreibung eines unabhängigen Sachverständigen durch den Anbieter in Auftrag zu ge-ben. AUTOonline übernimmt für die vom Anbieter bzw. Verkäufer gemachten Angaben keine Gewähr.

2. Der Anbieter soll AUTOonline mindestens 4 Fotos (davon mindestens eines vom Innen-raum)  und eine detaillierte, aktuelle  Fahrzeugzustandsbeschreibung nebst relevanten Fahrzeugdaten (wie z.B. Erstzulassung etc.) in digitaler Form (z.B. Excel- oder Wordda-tei) zur Verfügung stellen.

3. Der Anbieter gewährleistet AUTOonline und dem Käufer, dass das Fahrzeug nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Der Anbieter gewährleistet, dass er zur Einstellung der Fahr-zeuge auf den Plattformen befugt ist; hierzu zählt unter anderem auch die Befugnis zur Verwendung der Lichtbilder für die Einstellung auf der Plattform.

4. Werden im Zusammenhang mit dem Angebot eines Fahrzeugs auf der Plattform, insbe-sondere wegen der unzutreffenden Beschreibung eines Fahrzeugs oder dem Nichtvorlie-gen der in Ziffer 3 genannten Befugnisse oder wegen sonstiger Pflicht- oder Obliegen-heitsverletzungen des Anbieters im Zusammenhang mit dem Angebot oder dem Verkauf der Fahrzeuge von Dritten Ansprüche gegen AUTOonline erhoben, stellt der Anbieter AUTOonline von jeglichen dieser Ansprüche in vollem Umfang frei.


 

§ 11 Besondere Pflichten des Bieters

1. Der Bieter erkennt an, dass es wesentlicher Bestandteil des den Plattformen zu Grunde liegenden Geschäftsmodells ist, dass auf den Plattformen angebotene Fahrzeuge weitest möglich unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft werden. Er ist daher ver-pflichtet, dies umzusetzen, indem er in sein Gebot bereits den Ausschluss der Sachmän-gelhaftung – dem Sinngehalt von § 12 entsprechend – einbezieht oder einen vom Anbie-ter verwendeten Ausschluss der Sachmängelhaftung akzeptiert.

2. Der Bieter erkennt weiterhin an, dass er für die auf den Plattformen offerierten Kraftfahr-zeuge ein Angebot an einen ihm unbekannten Anbieter abgibt und damit zum Ausdruck bringt, dass ihm die Person des Vertragspartners gleichgültig ist. Als Person des Verkäu-fers kommt damit unter anderem auch die möglicherweise von einem Anbieter mit dem An- und Weiterverkauf des auf der Plattform offerierten Fahrzeugs gemäß § 19 beauf-tragte AUTOonline Operations GmbH & Co. KG in Betracht. Falls ein Fahrzeug, auf das der Bieter geboten hat, zunächst von AUTOonline Operations angekauft und dann an-schließend von AUTOonline Operations an den Bieter zu dem von ihm gebotenen Preis weiter verkauft wird, so finden auf diesen Weiterverkauf die Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen von AUTOonline Operations Anwendung. Sie sind im Internet unter www.autoonline.com abrufbar oder über den folgenden Link erhältlich und einsehbar.

3. Sofern ein Gebrauchtwagenkaufvertrag nach den vorstehenden Bestimmungen zustande gekommen ist, ist der Käufer auch gegenüber AUTOonline verpflichtet, das betreffende Fahrzeug auf seine Kosten und unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Zustandekommen des Gebrauchtwagenkaufvertrages an dem angegebenen Standort abzuholen. Für den Fall, dass der Bieter ein Fahrzeug von der AUTOonline Operations erwirbt, so verpflichtet er sich gegenüber AUTOonline, das betreffende Fahr-zeug an dem von AUTOonline Operations angegebenen Standort abzuholen, nachdem er zuvor den Kaufpreis für das Fahrzeug an AUTOonline Operations gezahlt hat und die-ser dort eingegangen ist. Regelmäßig ist das Fahrzeug in einem solchen Fall dort abzu-holen, wo der Anbieter es verwahrt.

4. Da es für den betreffenden Verkäufer regelmäßig auch von besonderem Interesse ist, dass das verkaufte Fahrzeug innerhalb dieser Frist auch bei ihm abgeholt wird, ist AU-TOonline im Falle des Verzugs des Käufers mit der Abholpflicht berechtigt, für den Käu-fer das Fahrzeug abzuholen und ist im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers berech-tigt, die Kaufpreiszahlung abzuwickeln. In diesem Fall ist der Käufer jedoch gegenüber AUTOonline verpflichtet, das Fahrzeug auf seine Kosten und unverzüglich abzuholen und AUTOonline den Kaufpreis sowie die entstandenen Aufwendungen zu erstatten.


 

3. TEIL: REGELN FÜR GEBRAUCHTWAGENKAUFVERTRÄGE

§ 12 – Ausschluss der Sachmängelhaftung

1. Bei den auf den Plattformen angebotenen Fahrzeugen handelt es sich ausschließlich um Gebrauchtfahrzeuge, welche an gewerbliche Käufer verkauft werden. Soweit der jeweili-ge Anbieter im Einzelfall nichts Abweichendes angibt, werden die auf den Plattformen zum Kauf angebotenen Fahrzeuge unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung ver-kauft. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

2. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Reklamation betreffend eines von ihm gekauften Fahrzeugs zunächst an AUTOonline zu richten, um AUTOonline die Gelegenheit zu ge-ben, zu prüfen, ob etwaige Probleme schnell und einfach gelöst werden können. AUTO-online ist jedoch nicht ermächtigt, irgendwelche Erklärungen für den Anbieter in Empfang zu nehmen. Der Verkäufer hat Rügen, Erklärungen oder sonstigen Mitteilungen aus und im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenkaufvertrag daher unmittelbar an den An-bieter zu richten.


 

§ 13 Abmeldung und Folienentfernung

Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss des Gebrauchtwa-genkaufvertrages das Fahrzeug auf seine Kosten abzumelden. Sofern erforderlich, wird der Käufer Beschriftungen des Fahrzeugs, wie z.B. Folien, ebenfalls innerhalb dieser Frist auf eigene Kosten entfernen. Auf Verlangen des Anbieters hat der Käufer hierüber einen ent-sprechenden Nachweis zu erbringen.


 

4. TEIL: INTERNATIONALER HANDEL - BESONDERHEITEN

§ 14 Teilnahme am Internationalen Handel

1. In verschiedenen Ländern betreiben Gesellschaften, die mit AUTOonline gesellschafts-rechtlich verbunden sind (nachfolgend „AUTOonline Auslandsgesellschaft“) Vermark-tungsplattformen, die mit der Restwertbörse bzw. mit der Flottenvermarktungsplattform vergleichbar sind (nachfolgend „Auslandsplattformen“).

2. Sofern ein Teilnehmer mit AUTOonline eine Vereinbarung über die Teilnahme am „Inter-nationalen Handel“ schließt, ermöglicht es AUTOonline diesem Teilnehmer

a) sofern er Anbieter ist, die Plattformen auch zum Zwecke des Verkaufs an hierzu gesondert qualifizierte Bieter der Auslandsplattformen zu nutzen (nach-folgend „Internationales Angebotsverfahren“), sowie

b) sofern er Bieter ist, am Internationalen Handel teilnehmende Auslandsplatt-formen zu nutzen, um auf Fahrzeuge, die dort für den internationalen Handel angeboten werden, zu bieten (nachfolgend „Internationales Gebotsverfah-ren“).

3. Sowohl für das Internationale Angebotsverfahren als auch für das Internationale Gebots-verfahren (nachfolgend gemeinsam „Internationaler Handel“) gelten die nachstehenden, besonderen Regelungen, die im Widerspruchsfalle den in Teil 2 dieser AGB beschriebe-nen Regelungen vorgehen.


 

§ 15 Besondere Regeln für den Internationalen Handel

1. Bezüglich der Laufzeit sowohl der auf den Plattformen als auch auf den Auslandsplatt-formen für den Internationalen Handel angebotenen Fahrzeuge gilt die jeweils dort ge-sondert mitgeteilte Frist zur Abgabe von Angeboten, wobei zu beachten ist, dass diese gegebenenfalls von der üblicherweise im nationalen Handel geltenden Frist abweichen kann.

2. Auf den Plattformen im Internationalen Handel an einen ausländischen Käufer verkaufte Fahrzeuge sind von dem Käufer auf eigene Kosten beim vom Anbieter angegebenen Standort abzuholen.


 

§ 16 Besondere Regeln für Anbieter im Internationalen Angebotsverfahren

1. Der Anbieter ist grundsätzlich verpflichtet, Fahrzeuge, die im Internationalen Angebots-verfahren auf den Plattformen verkauft werden, vor Abholung durch den ausländischen Käufer auf eigene Kosten abzumelden und die zur Übergabe des Fahrzeugs erforderli-chen Unterlagen bei der Abholung bereit zu halten. Etwas anderes gilt nur, wenn auf ei-ner Auslandsplattform, auf der ein Internationales Angebotsverfahren durchgeführt wird, ausdrücklich auf eine abweichende Regelung vereinbart wird.

2. Der Anbieter ist verpflichtet, Lager- bzw. Unterbringungskosten für ein im Internationalen Handel verkauftes Fahrzeug für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Abschluss des Ge-brauchtwagenkaufvertrages zu tragen.

§ 17 Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Bieter im Internationalen Gebotsverfahren

1. Der Internationale Handel basiert insbesondere auf der Verlässlichkeit der Bieter sowohl bei Abgabe der Gebote im Internationalen Gebotsverfahren als auch bei der Abwicklung der im Internationalen Handel geschlossenen Kaufverträge. Teilnahmeberechtigt am In-ternationalen Gebotsverfahren sind daher nur Bieter, die gegenüber AUTOonline in ge-eigneter Weise Ihre Verlässlichkeit nachgewiesen haben (beispielsweise durch zuverläs-sige Teilnahme am nationalen Handel auf den Plattformen in der Vergangenheit oder durch andere, vergleichbare Handelsaktivitäten). Außerdem ist die Solvenz des Bieters Voraussetzung für die Zulassung zum Internationalen Handel. AUTOonline behält sich vor, vom Bieter jederzeit einen geeigneten Nachweis seiner Solvenz in erforderlichem Umfang zu fordern.

2. Unrichtige Angaben über bzw. Wegfall der in Ziffer 1 genannten, besonderen Zulas-sungsvoraussetzungen berechtigen AUTOonline zum Widerruf der Zulassung zum Inter-nationalen Handel sowie zur Sperrung und / oder der Kündigung des Nutzungsvertrages für den Internationalen Handel.

§ 18 Besondere Pflichten für Bieter im Internationalen Gebotsverfahren – Ver-tragsstrafe bei verspäteter Abholung / Aufwandspauschale bei gescheitertem Kaufvertrag

1. Der Bieter erkennt an, dass die im Internationalen Gebotsverfahren angebotenen und für ihn als solche kenntlich gemachten Fahrzeuge auf der jeweiligen Auslandsplattform an-geboten werden, und dass die Abgabe und Annahme von Geboten sowie das Zustande-kommen von Gebrauchtwagenkaufverträgen sich nach den Regelungen der jeweiligen Auslandsplattform richtet. Gleiches gilt für die Verfügbarkeit der jeweiligen Auslandsplatt-form. Mit Abschluss der Vereinbarung über die Teilnahme am Internationalen Handel oder mit Abgabe des Gebots auf ein Fahrzeug, das im Internationalen Handel auf einer Auslandsplattform angeboten wird, erkennt der Bieter die Regelungen der jeweiligen Auslandsplattform verbindlich an.

2. Sofern im Einzelfall nichts abweichendes vereinbart ist, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis des im Internationalen Handel gekauften Fahrzeugs vor dessen Abholung aus-schließlich durch Überweisung und so rechtzeitig zu bezahlen, dass er spätestens inner-halb von fünf Bankarbeitstagen (Montag bis Freitag) ab Abschluss des Gebrauchtwagen-kaufvertrages auf dem vom Anbieter benannten Konto eingegangen ist.

3. Der Käufer ist ferner verpflichtet, das im Internationalen Handel gekaufte Fahrzeug in-nerhalb von zwei Wochen ab Abschluss des Gebrauchtwagenkaufvertrages auf eigene Kosten am dem vom Anbieter angegebenen Standort abzuholen.

4. Verletzt der Käufer die Pflicht aus § 18 Absatz 2 oder aus § 18 Absatz 3, ist AUTOonline berechtigt, vom Käufer für jeden Tag der Überschreitung einer der in diesen Absätzen beschriebenen Fristen eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3% des Netto-Kaufpreises, ma-ximal jedoch 5% des Netto-Kaufpreises zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadensersatzes bleibt von der Geltendmachung dieser Vertragsstrafe unbe-rührt. Auch Schadensersatzansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus der Verletzung der in § 18 Absatz 2 oder § 18 Absatz 3 genannten Pflichten bleiben von der vorstehend geregelten Vertragsstrafe unberührt.

5. Verletzt der Bieter die ihm aufgrund dieser AGB (einschließlich der Besonderen Regeln des Internationalen Handels) obliegenden Pflichten und kommt aus diesem Grunde der Gebrauchtwagenkaufvertrag nicht zu Stande oder scheitert ein solcher deswegen end-gültig (z.B. infolge berechtigten Rücktritts des Verkäufers), entstehen AUTOonline erhöh-te Aufwendungen, insbesondere dadurch, dass AUTOonline sich bemüht, einen neuen Käufer für das betreffende Fahrzeug zu finden. AUTOonline ist berechtigt, von dem Bie-ter in einem solchen Fall eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 100 (in Worten: ein-hundert Euro) zu verlangen. Dem Bieter bleibt jedoch gestattet, nachzuweisen, dass im Einzelfall diese Aufwendungen überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als der Pauschale entstanden sind. Weiter gehende Schadensersatzansprüche von AUTO-online aus eigenem oder abgetretenem Recht bleiben von der Geltendmachung der Pau-schale unberührt.

6.  Verletzt der Bieter die ihm aufgrund dieser AGB (einschließlich der Besonderen Regeln des Internationalen Handels) obliegenden Pflichten und kommt aus diesem Grunde der Gebrauchtwagenkaufvertrag nicht zu Stande oder scheitert ein solcher deswegen end-gültig (z.B. infolge berechtigten Rücktritts des Verkäufers), und nimmt der Anbieter das Gebot eines anderen Bieters an, so wird AUTOonline dem Anbieter im Regelfall eine et-waige Differenz zwischen dem ursprünglichen Gebot des Bieters und dem des anderen Bieters erstatten, so dass der Anbieter letztlich den Kaufpreis erhält, den er erhalten hät-te, wenn der Bieter seine Pflichten nicht verletzt hätte. Der Bieter ist in einem solchen Falle verpflichtet, AUTOonline den jeweiligen Differentbetrag unverzüglich nach einer entsprechenden Aufforderung durch AUTOonline zu erstatten. Ein Anspruch des Anbie-ters auf Erstattung einer Differenz besteht nicht, sondern liegt im freien Ermessen von AUTOonline.

5. TEIL: BESONDERHEITEN FÜR DIE BEAUFTRAGUNG DER AUTOONLINE OPERATIONS GMBH & CO. KG

 

§ 19 – Gesonderte Beauftragung der AUTOonline Operations / Gesonderter Hinweis

1. Ein Anbieter hat die Möglichkeit, nach Abschluss einer gesonderten Vereinbarung mit der AUTOonline Operations GmbH & Co. KG („nachfolgend „AUTOonline Operations“) die-se in das Verfahren auf den Plattformen und/ oder zur Abwicklung der geschlossenen Gebrauchwagenkaufverträge einzuschalten. Erforderlich hierzu ist jedoch in jedem Falle, dass dieser Bieter eine gesonderte Vereinbarung mit der AUTOonline Operations unter Geltung der AGB der AUTOonline Operations abschließt.

2. Die AUTOonline Operations wird derzeit vornehmlich eingeschaltet, um – im Internatio-nalen Handel oder aus Gründen des Inkassos - die angebotenen Fahrzeuge zur Entla-stung des Anbieters/Verkäufers im Namen und auf Rechnung der AUTOonline Operati-ons kurzfristig an- und dann sofort an den Bieter mit dem höchsten Gebot weiterzuver-kaufen. Einzelheiten ergeben sich aus den AGB der AUTOonline Operations. Aus der Sicht der Bieter führt die Einschaltung der AUTOonline Operations durch einen Anbieter im Wesentlichen dazu, dass er ein Fahrzeug nicht direkt vom Anbieter kauft, sondern von AUTOonline Operations, die insoweit quasi als Zwischenhändler tätig wird, um dem An-bieter das Inkassorisiko abzunehmen oder den internationalen Handel zu vereinfachen. Für den Bieter entstehen durch die Einschaltung der AUTOonline Operations seitens ei-nes Anbieters keine Kosten. Die Einschaltung der AUTOonline Operations durch den Anbieter erfolgt ausschließlich aus Beschleunigungs-, bzw. Abwicklungsgründen. Der Kaufpreis, den der Bieter an die AUTOonline Operations entrichten muss, entspricht der Höhe nach seinem Gebot für das Fahrzeug. Wie bereits in § 11.2 dieser AGB erwähnt, finden auf den Weiterverkauf des Fahrzeugs von der AUTOonline Operations an den Bie-ter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AUTOonline Operations Anwendung. Sie sind im Internet unter www.autoonline.com abrufbar oder über den folgenden Link erhält-lich und einsehbar. Die Pflichten des Bieters aus den vorliegenden AGB von AUTOonline und insbesondere aus § 18 dieser AGB bestehen unabhängig davon, ob der Bieter beim Internationalen Handel ein Fahrzeug direkt vom Anbieter kauft oder von AUTOonline Operations.

3. Der Teilnehmer, der im Rahmen der Nutzung der Plattformen die Dienste der AUTOonli-ne Operations in Anspruch nimmt, verpflichtet sich, in geeigneter Weise, sowohl bei der Ausgestaltung des Angebots auf den Plattformen als auch bei der späteren Korrespon-denz hierauf im Einzelfall gesondert hinzuweisen.


 

6. TEIL: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 20 Änderungen der AGB

AUTOonline wird den Teilnehmer auf zukünftige Änderungen bzw. Neufassungen der AGB hinweisen. Diese werden Bestandteil des zwischen dem Teilnehmer und AUTOonline beste-henden Nutzungsvertrages, sofern der Teilnehmer der Geltung der geänderten bzw. neu ge-fassten AGB nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Mitteilung von AUTOonline ausdrücklich in Textform widerspricht. Das Unterlassen des Widerspruchs des Teilnehmers gilt danach als Zustimmung zur Änderung des bestehenden Nutzungsvertrages. AUTOonline wird den Teilnehmer in der Mitteilung über die Änderung bzw. Neufassung der AGB noch-mals auf die Bedeutung der Unterlassung des Widerspruchs hinweisen.


 

§ 21 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der AUTOonline und den Teilnehmern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

2. Erfüllungsort für die von AUTOonline geschuldete Leistung ist Neuss. Für sämtliche ge-genwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Neuss. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Ge-richtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


 

§ 22 Schlussbestimmung, salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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