world
lens
search
Restwertbörse
Flottenmarkt
Privatmarkt
EASYonline Login EASYonline

Ihr Pfad:

Restwertbörseredarrow Für Einstellerredarrow Urteile für Kfz-Sachverständigeredarrow Haftung für Fehler

Haftung für Fehler

teaserbild

In welchen Fällen haftet der Kfz-Sachverständige für Fehler im Gutachten?

bulletpoint

Der Kfz-Sachverständige muss einer Haftpflichtversicherung gegenüber Schadensersatz leisten, wenn das Gutachten für die Versicherung bestimmt war, pflichtwidrig falsche Angaben enthält und der Versicherung hieraus ein Schaden entsteht. (OLG München, Urteil vom 21.05.1990, Az. 31 U 5232/89)

bulletpoint

Übernimmt der Kfz-Sachverständige ohne eigene Prüfung die Restwertangabe des Aufkäufers, so haftet er gegenüber der auf dieser Basis regulierenden Versicherung auf Schadensersatz, wenn der tatsächliche Restwert höher war. (AG Göppingen, Urteil vom 12.11.2004, Az. 2 C 1969/02)

bulletpoint

Der außergerichtlich tätige Kfz-Sachverständige haftet grundsätzlich für jeden schuldhaft verursachten Schaden. Im Gegensatz zum gerichtlich ernannten Sachverständigen schließt dies auch Fehler ein, die lediglich durch leichte Unachtsamkeit (Fahrlässigkeit) verursacht wurden. (BGH, Urteil vom 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03)

Detailinformationen zum o.g. BGH-Urteil vom 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03 finden Sie rechts im Download-Bereich.

Kontakt

Kundenbetreuung

teaserbild

+49 (0) 2131 7180-101

Download

teaserbild BGH, Urteil vom 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03

Tatbestand und Entscheidungsgründe (PDF) (58,12 KB)

Seite:

(c) 2010 AUTOonline GmbH Informationssysteme / a Solera company

Impressum AGB Datenschutz