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AGB

A. Allgemeine Bestimmungen

A. 1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln Verträge der Audatex AUTOonline GmbH, Am Bahnhof 4-10, 85774 Unterföhring (im Folgenden „Audatex AUTOonline“) mit Unternehmern i.S.v. § 14 BGB (im Folgenden „Kunden“) und enthalten

  • in Abschnitt A allgemeine Bestimmungen,
  • in Abschnitt B zusätzliche Bestimmungen für den Verkauf von Hardware, Software, Kfz-Daten, Formularen für die Kfz- Bewertung und Kfz-Typenbögen an den Kunden,
  • in Abschnitt C zusätzliche Bestimmungen für die Vermietung von Hardware, Software und Datenbanken an den Kunden,
  • in Abschnitt D zusätzliche Bestimmungen für die Pflege von Software durch Audatex AUTOonline im Auftrag des Kunden,

sowie

  • in den Abschnitten E und F zusätzliche Bestimmungen für die Teilnahme an und Nutzung der von Audatex AUTOonline betriebenen Plattformen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Audatex AUTOonline und dem Kunden. Durch die Nutzung einer in diesen AGB beschriebenen Audatex AUTOonline-Leistung (wie Software, Softwarepflege, Datenbanken, Kfz-Daten, Plattformen) erklärt sich der Kunde mit der jeweils gültigen Fassung dieser AGB einverstanden.

1.3 Diese AGB von Audatex AUTOonline gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Audatex AUTOonline hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Audatex AUTOonline in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass es beim Abschluss der zukünftigen Verträge eines Hinweises auf die Einbeziehung dieser AGB bedarf.

A. 2. Vertragsschluss, Lieferung und Online-Leistungen

2.1 Alle Angebote von Audatex AUTOonline sind bis zum Zugang einer Auftragsbestätigung an den Kunden freibleibend. Audatex AUTOonline ist an sein Angebot nur gebunden, wenn Audatex AUTOonline einen Auftrag in Textform bestätigt hat oder mit der Ausführung des Auftrages ohne Vorbehalte begonnen hat und eine Annahmeerklärung gegenüber dem Kunden unüblich ist.

2.2 Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin von Audatex AUTOonline zugesagt wurde. Lieferfristen stehen stets unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie unter dem Vorbehalt freier betrieblicher Ressourcen.

2.3 Wird eine Lieferung aufgrund von Umständen, für die weder Audatex AUTOonline noch der Kunde verantwortlich sind, oder aufgrund von Umständen, für die allein oder weit überwiegend der Kunde verantwortlich ist, unzumutbar erschwert, so verlängert sich die Lieferfrist um einen der Dauer des Vorliegens des betreffenden Umstands entsprechenden Zeitraum.

2.4 Wird eine Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm – beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft – die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. Audatex AUTOonline ist berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Frist und nach einer entsprechenden Vorankündigung anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

2.5 Audatex AUTOonline ist zu Teillieferungen berechtigt.

2.6 Soweit Vorlieferanten von Audatex AUTOonline nicht leisten, wird Audatex AUTOonline gegenüber dem Kunden von der Leistungspflicht befreit.

2.7 Der Kunde ist verpflichtet, Audatex AUTOonline hinsichtlich aller Audatex AUTOonline-Leistungen, welche Software, Softwarepflege, Datenbanken oder Kfz-Daten umfassen, unverzüglich nach Vertragsschluss Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse im Unternehmen von allen Mitarbeitern und sonstigen Nutzern schriftlich mitzuteilen, welche berechtigt sind, die Audatex AUTOonline-Leistungen zu nutzen. Änderungen bei den berechtigten Nutzern wird der Kunde entsprechend unverzüglich schriftlich mitteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei den Audatex AUTOonline-Leistungen um Online- oder Offline-Leistungen handelt, sowie unabhängig von der Art des Vertrages (z.B. Mietvertrag, Kaufvertrag). Die Verpflichtung bleibt bestehen, solange der Kunde entsprechende Audatex AUTOonline-Leistungen nutzt.

2.8 Möchte der Kunde Online-Angebote von Audatex AUTOonline nutzen, so ist es allein Sache des Kunden, die von ihm hierzu benötigte Hardware, Software und Anschlüsse an öffentliche Telekommunikationsnetze zu beschaffen und zu unterhalten. Die Kosten der Einrichtung des Online-Anschlusses sowie dessen Aufrechterhaltung auf der Kundenseite trägt allein der Kunde.

2.9 Die Regelung der Service Levels für Online-Leistungen von Audatex AUTOonline (insb. Verfügbarkeit) erfolgt ggf. in einem separaten Service Level Agreement (SLA). Soweit mit dem Kunden kein separates SLA vereinbart ist, gilt folgende Verfügbarkeit für Online-Leistungen: Montag bis Freitag jeweils 7:30 bis 18:00 Uhr mit Ausnahme der in Berlin und Neuss geltenden Feiertage und mit einer Verfügbarkeitsquote innerhalb der vorgenannten Zeitfenster von 99,00 % je Kalendermonat.

A. 3. Vergütung

3.1 Soweit der Kunde nicht eine von Audatex AUTOonline hergestellte Kfz-Datenbank mietet, bezahlt der Kunde für jeden Online-Abruf von Kfz-Daten aus einer von Audatex AUTOonline hergestellten oder vorgehaltenen Datenbank sowie für die Einräumung der Nutzungsrechte an den abgerufenen Kfz-Daten den zum Zeitpunkt des Abrufs gültigen Abrufpreis. Hat der Kunde von Audatex AUTOonline gegen Bezahlung eines Pauschalpreises eine festgelegte Anzahl von Datenabrufen aus einer von Audatex AUTOonline hergestellten Kfz-Datenbank für einen festgelegten Kalendermonat gekauft, so gilt der vorstehende Satz für alle Datenabrufe, die der Kunde in dem betreffenden Monat über die festgelegte Anzahl von Datenabrufen hinaus vornimmt.

3.2 Im Falle der Miete hat der Kunde die vereinbarte Miete jeweils nachträglich für einen Monat innerhalb von 14 Tagen nach Ende des entsprechenden Monats zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Mietet der Kunde eine von Audatex AUTOonline hergestellte Datenbank zur nach der Anzahl der Abrufe unbeschränkten Nutzung, so hat er während der Laufzeit des Mietvertrages keine gesonderten Entgelte für die Abrufe von Kfz-Daten aus der gemieteten Datenbank zu entrichten.

3.3 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des Mietgegenstandes, für dessen Instandhaltung und Instandsetzung und im Falle der Vermietung von Software oder einer Datenbank auch die Einräumung der Nutzungsrechte an der Software oder Datenbank. Die Miete umfasst nicht Anpassung an individuelle Bedürfnisse des Kunden, Installation und Inbetriebnahme des Mietgegenstandes, soweit diese nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Mietgegenstandes bzw. Sicherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind. Derartige Tätigkeiten muss der Kunde gesondert beauftragen. Der Kunde trägt die Kosten für die Reinigung der Mietgegenstände.

3.4 Der Kunde hat die in einem Software-Pflegevertrag vereinbarte Pflegegebühr monatlich zu entrichten. Ziffer A.3.2 Satz 1 gilt entsprechend.

3.5 Zu Beginn eines jeden Kalendermonats stellt Audatex AUTOonline jedem Kunden als Teilnehmer einer Plattform die vereinbarten nutzungsunabhängigen und pauschalierten Entgelte für die Nutzung der Basisleistungen und der vereinbarten Zusatzleistungen der Plattform jeweils für den betreffenden Kalendermonat in Rechnung. Soweit nutzungsabhängige Entgelte nach der Zahl der auf der Plattform durchgeführten Transaktionen vereinbart sind, erfolgt die Rechnungsstellung durch Audatex AUTOonline zu Beginn eines jeden Kalendermonats für den jeweiligen Vormonat.

3.6 An der Plattform AudaNet teilnehmende Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit, ihren Plattformauftritt zu individualisieren (Einstellen von Marken, Logos etc.). Für Kfz-Sachverständigen-Büros und Kfz-Reparaturwerkstätten, welche die Plattform nutzen, spielt es keine Rolle, ob Sie die Plattform über einen allgemeinen Zugang oder über einen für ein Versicherungsunternehmen individualisierten Auftritt nutzen. In beiden Fällen sind sie gegenüber Audatex AUTOonline zur Entrichtung der vereinbarten nutzungsunabhängigen und/oder nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, soweit diese nicht von einem Versicherungsunternehmen übernommen werden.

3.7 Die jeweils aktuelle Preisliste kann der Kunde von Audatex AUTOonline anfordern. Werden gegenüber einer Rechnung von Audatex AUTOonline Einwendungen erhoben, müssen diese gegenüber Audatex AUTOonline schriftlich geltend gemacht werden.

3.8 Die von Audatex AUTOonline angegebenen oder mit Audatex AUTOonline vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind eventuelle Ein- oder Ausfuhrzölle sowie Kosten für Verpackung, Versand, Versicherung, Installation, eventuelle Kosten für Material, wie Datenträger, Papier, etc. sowie die Verbindungskosten im Falle des Downloads nicht enthalten. Die Installation ist gegen gesonderte Vergütung erhältlich. Es liegt im Ermessen von Audatex AUTOonline, unentgeltliche Unterstützung bei der Installation zu gewähren. Verpackungen hat der Kunde auf eigene Kosten zu entsorgen.

3.9 Wenn Audatex AUTOonline Verpackung, Versand, Versicherung und/oder Installation übernommen hat, ohne dass dafür ausdrücklich ein Preis vereinbart worden ist, ist Audatex AUTOonline berechtigt, dem Kunden dafür die tatsächlichen Kosten und/oder die bei Audatex AUTOonline gebräuchlichen Tarife in Rechnung zu stellen; eine Tarifübersicht stellt Audatex AUTOonline dem Kunden jederzeit auf Verlangen kostenfrei in Textform zur Verfügung. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und nur gegen Kostenübernahme abgeschlossen.

3.10 Bei Lieferung in das Ausland hat der Kunde dadurch entstehende Steuern und Zölle sowie die damit verbundenen Formalitäten (z. B. Zollanmeldung) zu übernehmen.

3.11 Ein Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.12 Die vom Kunden zu erbringende Vergütung ist jeweils innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wird. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto von Audatex AUTOonline.

3.13 Der Kunde kann mit eigenen Ansprüchen nur aufrechnen, soweit seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder diese sich auf Mängelansprüche unter demselben Vertrag beziehen. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind mit Ausnahme von Mängelansprüchen aus demselben Vertrag ausgeschlossen.

3.14 Werden Audatex AUTOonline nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Fähigkeit des Kunden, die fälligen Forderungen bei Audatex AUTOonline fristgerecht zu begleichen, aufkommen lassen, so ist Audatex AUTOonline berechtigt, vor der Erbringung ihrer Leistungen Teilzahlungen, volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach erfolgloser angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung insbesondere eine der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gemäß erteilte Auskunft einer Bank, Auskunftei oder eines mit dem Kunden in Geschäftsverbindung stehendem Unternehmens. Hat Audatex AUTOonline seine Leistung bereits erbracht, so werden die in Frage stehenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung fällig.

A. 4. Mängelhaftung und Haftung

4.1 Es liegt ein Sachmangel vor, wenn der Liefergegenstand nicht die vertragliche Beschaffenheit aufweist oder sich nicht zu der vertraglich vereinbarten oder mangels einer solchen Vereinbarung üblichen Verwendung eignet. Die vertragliche Beschaffenheit ergibt sich insbesondere aus der dem Kunden bekannten Produktinformation und/oder Benutzerhandbuch in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

4.2 Voraussetzung für die Mängelhaftung von Audatex AUTOonline ist, dass der Mangel nicht auf einer Benutzung unter anderen als den in der jeweiligen Produktinformation und/oder im Benutzerhandbuch vorgeschriebenen Betriebsbedingungen, insbesondere auf einer Nichtbeachtung der dort definierten System-, Installations- und sonstigen technischen Voraussetzungen, auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, äußeren Ursachen wie Wasser, Erhitzung oder Brand, chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen – soweit diese Umstände nicht auf ein Verschulden von Audatex AUTOonline zurückzuführen sind – beruht. Ein Sachmangel liegt nicht vor, wenn der Liefergegenstand nicht speziellen, aber mit Audatex AUTOonline nicht vereinbarten Erfordernissen des Kunden entspricht. Die Sachmängelhaftung von Audatex AUTOonline entfällt ebenfalls für solche Fehlerzustände, die durch Hardware oder Software Dritter oder durch sonstige Dritteinflüsse verursacht werden, etwa Schäden aus importierten Schadprogrammen (wie z. B. Viren), soweit Audatex AUTOonline hierfür nicht verantwortlich ist.

4.3 Soweit der Kunde Liefergegenstände oder Mietgegenstände ohne Zustimmung von Audatex AUTOonline selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfallen die Ansprüche wegen Mängeln, es sei denn, der Kunde weist nach, dass aufgetretene Mängel nicht auf diese Tatsache zurückzuführen sind und auch die Mängelanalyse und Beseitigung durch Audatex AUTOonline dadurch nicht beeinträchtigt wird. Im Falle von Mietgegenständen gilt dies nicht, sofern der Kunde zur Änderung, insbesondere bei Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gemäß § 536a Abs. 2 BGB, berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert werden.

4.4 Etwa auftretende Mängel sind vom Kunden in für Audatex AUTOonline nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren, soweit dem Kunden möglich und zumutbar, sowie Audatex AUTOonline schriftlich und unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

4.5 Die Mängelbeseitigung durch Audatex AUTOonline kann auch durch telefonische Handlungsanweisung oder Hinweise in Textform an den Kunden erfolgen. Etwaiger zusätzlicher Aufwand, der dadurch bei Audatex AUTOonline entsteht, dass Liefergegenstände vom Kunden an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht wurden, trägt der Kunde. Ersetzte Teile werden Eigentum von Audatex AUTOonline. Soweit es sich bei der mangelhaften Sache um Software handelt, gestattet der Kunde Audatex AUTOonline den Zugriff auf die Software mittels Telekommunikation (Fernzugriff). Die hierfür erforderlichen Verbindungen stellt der Kunde nach Anweisung von Audatex AUTOonline her. Audatex AUTOonline wird dabei etwaige hierfür beim Kunden geltende Sicherheitsrichtlinien für Fernzugriffe beachten.

4.6 Für alle Leistungen von Audatex AUTOonline, auf welche das kaufvertragliche oder werkvertragliche Mängelhaftungsrecht des BGB Anwendung findet, gilt Folgendes: Audatex AUTOonline ist berechtigt, die Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Nachbesserung zu beseitigen oder durch Neulieferung/-erstellung zu erledigen. Ist Audatex AUTOonline im Falle eines Mangels mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, Audatex AUTOonline eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei weitere Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist Audatex AUTOonline auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag (bzw. im Falle eines Dauerschuldverhältnisses zur Kündigung aus wichtigem Grund) berechtigt. Das Abwarten von Fristen und Fristsetzung ist entbehrlich, wenn dies dem Kunden nicht zumutbar ist, insbesondere, wenn Audatex AUTOonline die Nacherfüllung schriftlich endgültig und ernsthaft verweigert hat. Die Nacherfüllung gilt nicht automatisch mit dem zweiten Nacherfüllungsversuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht Audatex AUTOonline während der Nachfristen die Zahl der Nacherfüllungsversuche frei.

4.7 Für alle Leistungen von Audatex AUTOonline, auf welche das mietvertragliche Mängelhaftungsrecht des BGB Anwendung findet, gilt Folgendes: Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von Audatex AUTOonline durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde gewährt Audatex AUTOonline zum Zwecke der Mängelbeseitigung den erforderlichen Zugang zu den Mietgegenständen. Die verschuldensunabhängige Haftung von Audatex AUTOonline für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Eine Kündigung der betroffenen Leistungen durch den Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Audatex AUTOonline ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ist Audatex AUTOonline insoweit mit der Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Mängelbeseitigungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, Audatex AUTOonline eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei weitere Mängelbeseitigungsversuche ermöglicht. Ist Audatex AUTOonline auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde zur Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BGB berechtigt. Das Abwarten von Fristen und Fristsetzung ist entbehrlich, wenn dies dem Kunden nicht zumutbar ist, insbesondere, wenn Audatex AUTOonline die Mängelbeseitigung schriftlich endgültig und ernsthaft verweigert hat. Die Mängelbeseitigung gilt nicht automatisch mit dem zweiten Beseitigungsversuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht Audatex AUTOonline während der Nachfristen die Zahl der Mängelbeseitigungsversuche frei.

4.8 Das Recht zum Rücktritt, Schadens- und Aufwendungsersatz an Stelle der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln. Im Falle der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie durch Audatex AUTOonline bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen eines Mangels unberührt. Die Übernahme einer Garantie durch Audatex AUTOonline bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung von Audatex AUTOonline.

4.9 Soweit Audatex AUTOonline Hardware oder Software von Vorlieferanten an den Kunden weitergibt, kann der Kunde Mängelhaftungsansprüche gegen Audatex AUTOonline erst geltend machen, nachdem er erfolglos außergerichtlich versucht hat, den Vorlieferanten wegen des Mangels in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck tritt Audatex AUTOonline dem Kunden die ihr gegen den Vorlieferanten zustehenden Mängelhaftungsansprüche ab und unterstützt den Kunden bei der Geltendmachung dieser Ansprüche. Ist eine außergerichtliche Geltendmachung der Mängelhaftungsansprüche gegen den Vorlieferanten durch den Kunden erfolglos, so muss der Kunde den Vorlieferanten nicht gerichtlich in Anspruch nehmen, um Mängelhaftungsansprüche gegen Audatex AUTOonline geltend machen zu können.

4.10 Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf den Liefergegenstand zurückzuführen ist, ist Audatex AUTOonline berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand entsprechend der aktuellen Tarife bei Audatex AUTOonline gegenüber dem Kunden zu berechnen, sofern dem Kunden bei der Meldung dieses Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Tarifübersicht stellt Audatex AUTOonline dem Kunden jederzeit auf Anfrage kostenfrei in Textform zur Verfügung.

4.11 Macht der Kunde wegen eines Mangels oder aus sonstigen Gründen Schadensersatz- und/oder Aufwendungsersatzansprüche geltend, so haftet Audatex AUTOonline nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit Audatex AUTOonline eine Garantie übernommen hat oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat und gemäß dem Produkthaftungsgesetz.

4.12 Soweit kein Fall der Ziffer A.4.11 vorliegt, haftet Audatex AUTOonline nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – dies ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertraut und vertrauen darf – und nur begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

4.13 Der Kunde ist für eine regelmäßige, mindestens werktäglich erfolgende Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von Audatex AUTOonline verschuldeten Datenverlust haftet Audatex AUTOonline deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherungskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Bei der Übertragung von Daten haftet Audatex AUTOonline nicht für fehlerhafte Übermittlung im Datenträgernetz (Telekom etc.) sowie nicht für die Sicherheit und den Bestand der Datenkommunikation, welche über Kommunikationsnetze Dritter geführt wird, es sei denn Audatex AUTOonline hat den Mangel zu vertreten. Weiter haftet Audatex AUTOonline nicht für Bestand, Eignung und Fehlerfreiheit der vom Kunden verwendeten öffentlichen Übertragungsleitungen und der eigenen Datenkommunikationsgeräte des Kunden.

4.14 Audatex AUTOonline übernimmt keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit von fremden Inhalten auf ihren Plattformen, die der Kunde über die Plattform erhalten hat. Die Haftung von Audatex AUTOonline für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung oder Nicht-Nutzung von Informationen und Mitteilungen, welche auf einer Plattform ausgetauscht wurden, entstehen, sowie für fremde Inhalte, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Audatex AUTOonline die Übermittlung oder Einstellung dieser fremden Inhalte veranlasst und den eingetretenen Schaden zu vertreten hat.

4.15 Im Übrigen ist die Schadensersatz- und Aufwendungsersatzhaftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

4.16 Soweit die Haftung von Audatex AUTOonline ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Audatex AUTOonline.

A. 5. Verjährung

5.1 Für alle Ansprüche des Kunden, die nach dem Gesetz der regelmäßigen Verjährung gemäß den §§ 195, 199 BGB unterliegen, verkürzt sich die Verjährungsfrist auf zwei Jahre ab Entstehung des Anspruchs und Kenntnis des Kunden von den den Anspruch begründenden Umständen oder grob fahrlässiger Unkenntnis hiervon, sowie ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis auf fünf Jahre von ihrer Entstehung an. Für alle Ansprüche des Kunden, die nach dem Gesetz einer kenntnisunabhängigen Verjährung von zwei Jahren unterliegen, verkürzt sich die Verjährungsfrist auf zwölf Monate, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

5.2 Die Verkürzung der Verjährungsfristen gemäß Ziffer A.5.1 gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch Audatex AUTOonline oder im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

5.3 Für Ersatzstücke bzw. Nachbesserung haftet Audatex AUTOonline bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Mängelhaftungsfrist.

A. 6. Urheberrecht, Geheimhaltung und Datenschutz

6.1 Audatex AUTOonline weist darauf hin, dass im Audatex AUTOonline-Verfahren, das für die datenmäßige Erfassung und Berechnung von Sachschäden, Reparaturkosten und Bewertungen an Kraftfahrzeugen entwickelt worden ist, technische Daten verwendet werden, welche als Datenbank urheberrechtlich geschützt sind. Audatex AUTOonline weist weiter darauf hin, dass auch die von Audatex AUTOonline verwendeten Formulare, technischen Zeichnungen, Darstellungsformen, Layouts, Programme und Operating-Instruktionen für Computer jeder Art urheberrechtlich geschützt sind.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich, das gesamte von Audatex AUTOonline erarbeitete System, Material, Daten und Know-how – ausgenommen die mit dem Audatex AUTOonline-Verfahren für den Kunden erstellten Berechnungen – sowie alle sonstigen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Audatex AUTOonline gegenüber jedermann geheim zu halten und diese nicht zu kopieren. Der Kunde wird alle im Rahmen der allgemeinen Sorgfalt erforderlichen Maßnahmen treffen, um das Material und die Daten gegen das Kopieren oder den Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Die Geheimhaltungspflicht und das Kopierverbot gelten auch für die Zeit nach Vertragsende. Auch Audatex AUTOonline verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und nach Vertragsende alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonst vom Kunden als vertraulich bezeichneten Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben (mit Ausnahme von Beauftragten und Gesellschaften, die mit Audatex AUTOonline gesellschaftsrechtlich verbunden sind). Die Parteien werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und Beauftragten auferlegen.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Ergebnisse vergleichender Benchmark-Tests über das Audatex AUTOonline-Verfahren oder einzelne Leistungen von Audatex AUTOonline nicht ohne schriftliche Einwilligung von Audatex AUTOonline gegenüber Dritten offen zu legen.

6.4 Der Kunde erteilt Audatex AUTOonline hiermit die Erlaubnis, ihn als Referenzkunden für die vom Kunden bestellte Audatex AUTOonline-Leistung im Rahmen von Verkaufspräsentationen und Marketingaktivitäten zu benennen. Der Kunde kann dem aus wichtigem Grund schriftlich gegenüber Audatex AUTOonline widersprechen.

6.5 Audatex AUTOonline weist darauf hin, dass Daten des Kunden, die auch personenbezogen sein können, zum Zwecke der Begründung, Ausgestaltung, Änderung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses, sowie zum Zwecke der Auftragsdurchführung bei Audatex AUTOonline erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Zu diesen Daten zählen insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartennummer, Zahlungsweise, Lieferadresse, Fahrgestellnummer (FIN/VIN-Nummer) von Fahrzeugen und die Zahl der auf der Plattform durchgeführten Transaktionen, soweit sie für die Erbringung der einzelnen Leistung und für das einzelne Vertragsverhältnis erforderlich sind.

6.6 Einzelne Audatex AUTOonline-Anwendungen und -Datenbanken ermöglichen dem Kunden zur Unterstützung bei der Rechnungsstellung gegenüber Dritten die Abfrage von Daten der Auftraggeber (wie Versicherung, Versicherungsscheinnummer, HSN, TSN, Teilkasko-Selbstbehalt – letzteres soweit von der Versicherung freigegeben). Der Abruf dieser Daten ist nur zulässig, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Ein solches liegt in der Regel vor, wenn dem Kunden ein Reparaturauftrag und eine unterschriebene Abtretungserklärung des Auftraggebers über dessen Anspruch gegenüber der Versicherung vorliegen. Der Kunde muss die vom Auftraggeber unterschriebene Abtretungserklärung im Original mindestens 12 Monate aufbewahren und auf Verlangen dem jeweiligen Versicherer vorlegen oder seine Berechtigung gegenüber Audatex AUTOonline nachweisen.

A. 7. Rechteeinräumung bei Software

7.1 Erwirbt der Kunde von Audatex AUTOonline ein Softwareprodukt oder ein Update (nachfolgend „Software“), so räumt ihm Audatex AUTOonline hieran einschließlich der Dokumentation ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

7.2 Der Kunde darf die Software auf einem ihm zur Verfügung stehenden Rechner einsetzen. Sofern der Kunde den Rechner wechselt, muss er die Software von dem bisher verwendeten Rechner löschen. Ein zeitgleiches Benutzen der Software auf mehr als der vereinbarten Anzahl von Arbeitsplatzrechnern ist nicht zulässig. Möchte der Kunde die Software auf mehr als der vereinbarten Anzahl von Arbeitsplatzrechnern zeitgleich einsetzen, muss er eine entsprechende Anzahl von Softwarelizenzen zusätzlich erwerben.

7.3 Setzt der Kunde die Software auf einem Terminalserver ein, so ist ein zeitgleiches Benutzen der Software über mehr als die vereinbarte Anzahl von Terminals nicht zulässig. Möchte der Kunde die Software über mehr als die vereinbarte Anzahl von Terminals zeitgleich nutzen, muss er eine entsprechende Anzahl von Softwarelizenzen zusätzlich erwerben.

7.4 Im Falle der Veräußerung oder Schenkung der Software an einen Dritten ist der Kunde verpflichtet, Audatex AUTOonline den Namen und die vollständige Anschrift des Dritten mitzuteilen.

7.5 Der Kunde darf die Software an Dritte nicht vermieten oder verleasen, insbesondere die Software nicht Dritten zur Online-Nutzung zur Verfügung stellen.

7.6 Urheberrechtsvermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht geändert oder entfernt werden.

7.7 Audatex AUTOonline ist berechtigt, einmal je Kalenderjahr die vertragsgemäße Nutzung der Software bzw. der Daten/ Datenbanken beim Kunden zu überprüfen („Audit“), vorausgesetzt, Audatex AUTOonline kündigt die Prüfung 45 Tage im Voraus schriftlich an. Der Kunde verpflichtet sich, bei dem Audit von Audatex AUTOonline behilflich zu sein, Audatex AUTOonline in angemessenem Rahmen zu unterstützen und Audatex AUTOonline hinreichenden Zugang zu Informationen zu gewähren. Ergibt das Audit eine vertragswidrige Nutzung der Software oder der Daten/Datenbanken durch den Kunden, so bezahlt er an Audatex AUTOonline innerhalb von 45 Tagen nach schriftlicher Aufforderung die durch das Audit entstandenen Kosten. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen der vertragswidrigen Nutzung bleibt vorbehalten.

7.8 Mietet der Kunde von Audatex AUTOonline ein Softwareprodukt, so räumt ihm Audatex AUTOonline hieran ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrages beschränktes Nutzungsrecht an der Software einschließlich der Dokumentation ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Nutzungsrecht ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung durch Audatex AUTOonline auf Dritte zu übertragen. Die Ziffern A.7.2, A.7.3, A.7.5, A.7.6 und A.7.7, gelten entsprechend.

A. 8. Rechteinräumung bei Datenbanken

8.1 Ruft der Kunde aufgrund einer mit Audatex AUTOonline getroffenen Vereinbarung berechtigterweise Daten aus einer von Audatex AUTOonline hergestellten Kfz-Datenbank ab, so räumt ihm Audatex AUTOonline an den abgerufenen Kfz- Daten ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

8.2 Der Kunde darf die berechtigterweise abgerufenen einzelnen Kfz-Daten vervielfältigen, soweit dies zur Bearbeitung und Abwicklung des dem einzelnen Datenabrufs zu Grunde liegenden konkreten Vorgangs erforderlich ist. Der Kunde darf die berechtigterweise abgerufenen einzelnen Kfz-Daten im Original oder als Kopie dauerhaft oder auch zeitlich befristet an Dritte weitergeben, soweit es für seine berufliche Tätigkeit erforderlich ist, jedoch ausschließlich unter der Bedingung, dass er den Dritten vorher schriftlich verpflichtet hat, die Daten nicht zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Dies gilt für alle vom Kunden berechtigterweise abgerufenen Kfz-Daten, insbesondere jedoch für folgende Daten: Kalkulations-, Suchbaum-, VIN- und Bewertungsdaten und technische Informationen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Dritten an Audatex AUTOonline für den Fall ab, dass der Dritte gegen diese Verpflichtung verstößt. Der Kunde ist berechtigt, strukturierte Daten der Kalkulation bzw. Bewertung im Zuge einer Schadensermittlung im Managementsystem zu verarbeiten. Der Kunde verpflichtet sich, die strukturierten Daten nur für diesen Verwendungszweck zu nutzen und auch gegen den Zugriff durch Dritte zu schützen. Eine Nutzung über die Schadensermittlung hinaus und/oder die Weitergabe der Daten an folgende Dritte – Restwertbörsen, Finanzbuchhaltung, Statistiker, Prüfsysteme, Prüfdienstleister – erfordert eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.

8.3 Die Kfz-Datenbank selbst darf der Kunde weder ganz noch in nach Art oder Umfang wesentlichen Teilen an Dritte weitergeben, sonst verbreiten, vervielfältigen oder öffentlich wiedergeben. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die von Audatex AUTOonline bereitgestellten Datenbanken ganz oder in nach Art oder Umfang wesentlichen Teilen an Dritte zu veräußern, unentgeltlich weiterzugeben, zu vermieten oder zu verleasen. Dies gilt jeweils unabhängig davon, ob dies gegen Entgelt oder unentgeltlich erfolgt.

8.4 Auch die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Kfz-Datenbank ist dem Kunden untersagt, soweit es sich um eine wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen handelt und diese Handlungen einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen oder die berechtigten Interessen von Audatex AUTOonline unzumutbar beeinträchtigen. Als verbotene Weitergabe der Kfz-Datenbank gilt es insbesondere, wenn der Kunde Dritten einen Online-Service gegen Entgelt oder unentgeltlich anbietet, für den er mittels einer Software oder Web- Applikation auf eine von Audatex AUTOonline hergestellte Kfz-Datenbank zugreift und die Resultate elektronisch an Dritte weiterleitet.

8.5 Der Zugang zu der Datenbank wird dem Kunden lediglich befristet überlassen, um den Datenabruf zu ermöglichen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ihm gemäß dieser Ziffer A. 8 eingeräumte Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen.

8.6 Der Kunde ist berechtigt, die von Audatex AUTOonline bereitgestellten Daten/ Datenbanken mit den zur Verfügung gestellten Tools zu nutzen. Ein direkter Zugriff auf die Daten/ Datenbank und/oder die Anpassung bzw. Veränderung der Daten ist nicht zulässig.

8.7 Mietet der Kunde eine von Audatex AUTOonline hergestellte Kfz-Datenbank, so räumt ihm Audatex AUTOonline hieran ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrages beschränktes Nutzungsrecht an der von ihr hergestellten Datenbank ein. Während der Laufzeit des Mietvertrages ist der Kunde damit berechtigt, ohne zahlenmäßige Beschränkung der Datenabrufe (soweit nicht anders vereinbart) einzelne Daten aus der von Audatex AUTOonline hergestellten Kfz-Datenbank abzurufen. Die Ziffern A.8.2 bis A.8.6 gelten entsprechend.

A. 9. Rechteeinräumung bei Plattform AudaNet

9.1 Audatex AUTOonline räumt dem Kunden als Teilnehmer der Plattform AudaNet ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht zur Nutzung der Basisleistungen der Plattform einschließlich der Online-Dokumentation ein.

9.2 Für den Fall der Beauftragung von Zusatzleistungen räumt Audatex AUTOonline dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht zur Nutzung der von der entsprechenden Zusatzleistung umfassten Software auf der Plattform einschließlich der Online-Dokumentation ein.

9.3 Soweit die Basisleistungen und die vom Kunden beauftragten Zusatzleistungen der Plattform die Nutzung von Audatex AUTOonline-Datenbanken auf der Plattform umfassen, räumt Audatex AUTOonline dem Kunden ein nicht ausschließliches und zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht zur Nutzung der entsprechenden Datenbanken auf der Plattform ein. Damit ist der Kunde berechtigt, ohne zahlenmäßige Beschränkung der Datenabrufe (soweit nicht anders vereinbart) einzelne Daten aus den entsprechenden Datenbanken auf der Plattform abzurufen. Die Ziffern A.8.2 bis A.8.6 gelten entsprechend.

9.4 Der Kunde ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages auf seiner Website und/oder auf seinen lokalen Computern einen Hyperlink zur Plattform aufzunehmen. Bei graphischer Gestaltung des Links ist diese mit Audatex AUTOonline abzustimmen. Sollte Audatex AUTOonline die Gestaltung ihres Außenauftritts ändern, hat der Kunde einen graphisch gestalteten Link auf Anweisung von Audatex AUTOonline entsprechend abzuändern oder, falls er hierzu nicht bereit ist, den graphisch gestalteten Link von seiner Website und seinen lokalen Computern zu entfernen.

9.5 Eine Nutzung der Basisleistungen und der beauftragten Zusatzleistungen der Plattform durch andere als die vereinbarten, namentlich bezeichneten Nutzer beim Kunden ist nicht zulässig.

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm gemäß Ziffern A.9.1 bis A.9.5 eingeräumten Rechte auf Dritte zu übertragen.

9.7 Der Kunde räumt Audatex AUTOonline das Recht ein, die von Audatex AUTOonline für den Teilnehmer zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies für die Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Zur Beseitigung von Störungen ist Audatex AUTOonline auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten und dem Datenformat vorzunehmen, soweit die berechtigten Interessen des Kunden hierdurch nicht erheblich beeinträchtigt werden. Audatex AUTOonline ist berechtigt, die ihr in dieser Ziffer eingeräumten Rechte auch ihren Unterauftragnehmern einzuräumen, soweit dies in der gemäß Ziffer E.6.2 abgeschlossenen Datenschutzvereinbarung in Auftragsverhältnissen vereinbart ist.

9.8 Der Kunde räumt Audatex AUTOonline das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht ein, alle von ihm im Rahmen der Basisleistungen und Zusatzleistungen auf der Plattform hinterlegten Daten ausschließlich in anonymisierter Form (ohne jeglichen direkten oder indirekten Personenbezug) für eigene Geschäftszwecke (insbesondere für anonyme Statistik- und Benchmarkprodukte) zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Diese Ziffer lässt das Recht von Audatex AUTOonline unberührt, die vorgenannten Daten in personenbezogener Form Dritten zur Verfügung zu stellen (auch für personenbezogene Statistik- und Benchmarkprodukte), soweit die Daten diesen Dritten rechtlich zulässig übermittelt wurden oder werden dürfen. Diese Rechte stehen Audatex AUTOonline auch nach Beendigung dieses Vertrages zu.

A. 10. Eigentumsvorbehalt, Aussetzung und Kündigung

10.1 Bei Kaufverträgen bleiben alle Liefergegenstände, einschließlich der Datenträger, bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bestehenden Forderungen, einschließlich Schadensersatz, Kosten und Zinsen, im Eigentum von Audatex AUTOonline.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen, sofern die Wartung nicht von Audatex AUTOonline als Leistung unter einem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag ausdrücklich geschuldet ist. 10.3 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Audatex AUTOonline unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Audatex AUTOonline die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Audatex AUTOonline entstandenen Ausfall.

10.4 Soweit das Recht, in dessen geographischen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht zulässt, kann Audatex AUTOonline alle Rechte ausüben, die Audatex AUTOonline sich am Liefergegenstand nach dem anwendbaren Recht vorbehalten kann. Der Kunde ist verpflichtet, bei Maßnahmen von Audatex AUTOonline mitzuwirken, die Audatex AUTOonline zum Schutz des Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Sicherungsrechts am Liefergegenstand treffen will.

10.5 Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Audatex AUTOonline zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird Audatex AUTOonline auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Audatex AUTOonline.

10.6 Audatex AUTOonline ist berechtigt, seine Leistungen auszusetzen, falls und sobald der Kunde irgendeiner Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall hat der Kunde die Kosten der Aussetzung zu tragen. Ist ein Kunde mit Entgelten in Zahlungsverzug für Leistungen von Audatex AUTOonline, die er mit Hilfe einer von Audatex AUTOonline zugewiesenen Zugangskennung online in Anspruch nehmen kann, ist Audatex AUTOonline berechtigt, den Zugang zu diesen Leistungen zu sperren, wenn sich der Kunde mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug befindet und Audatex AUTOonline die Sperre dem Kunden zwei Wochen vorher schriftlich angedroht hat. Audatex AUTOonline ist zur Sperre ohne Androhung und Einhaltung der Wartefrist berechtigt, wenn die vorherige Androhung der Sperre Audatex AUTOonline nicht zumutbar ist. Die Aufhebung der Sperrung erfolgt, sobald die vom Zahlungsverzug erfassten Beträge auf dem Konto von Audatex AUTOonline eingegangen sind.

10.7 Verletzt der Kunde urheberrechtlich geschützte Rechte von Audatex AUTOonline oder seine Verpflichtungen nach Ziffer A.6.2 oder Ziffer A.6.3, so ist Audatex AUTOonline berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, soweit er noch nicht vollständig erfüllt wurde. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere von Schadensersatzansprüchen, wird dadurch nicht ausgeschlossen.

10.8 Audatex AUTOonline ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt und der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder sonstigen monatlichen Zahlung oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete oder sonstigen monatlichen Zahlung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete oder sonstige monatliche Zahlung für zwei Monate erreicht.

10.9 Unbeschadet gesetzlicher und der in diesen AGB an anderer Stelle vereinbarten Rücktritts- und/oder Kündigungsrechte, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag bis zu seiner vollständigen Erfüllung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn bei der anderen Partei Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder Zahlungsunfähigkeit droht, über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen worden ist.

A. 11. Qualitätsanforderungen an Kfz-Sachverständige als Kunden

11.1 Aufgrund der vom technischen Beirat von Audatex AUTOonline erarbeiteten Qualitäts-Initiative, wird Audatex AUTOonline ihre Leistungen nur noch an Kfz-Sachverständige erbringen, die die folgende Anforderung erfüllen: Der Kfz- Sachverständige ist Kfz-Handwerkermeister, Kfz-Mechanikermeister, Kfz-Mechatronikermeister, Kfz-Technikermeister, Werkstattmeister, Karosseriebaumeister oder Lackierermeister oder verfügt über eine sonstige berufliche Qualifikation, welche nach den Eignungskriterien des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Kfz-Sachverständigenverbandes als ausreichend erachtet wird.

11.2 Unbeschadet gesetzlicher und der in diesen AGB an anderer Stelle vereinbarten Rücktritts- und/oder Kündigungsrechte ist Audatex AUTOonline in den nachstehend bezeichneten Fällen berechtigt, den Vertrag bis zu seiner vollständigen Erfüllung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen:

  1. Wenn der Kunde nicht oder nicht mehr die in Ziffer A.11.1 genannte Anforderung erfüllt;
  2. wenn die vom Kunden gemachten Angaben und/oder vorgelegten Belege zum Nachweis der Anforderung nach Ziffer A.11.1 unrichtig sind oder im Nachhinein sich als fehlerhaft oder unrichtig erweisen oder der Kunde eine mit Audatex AUTOonline vereinbarte Frist zur Vorlage oder Vervollständigung entsprechender Belege versäumt;
  3. wenn der das Audatex AUTOonline-System anwendende Kunde rechtskräftig verurteilt wurde und der Verurteilung Umstände zu Grunde liegen, die im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit und der Anwendung des Audatex AUTOonline-Systems stehen, insbesondere bei Systemmanipulationen und nachweisbarer fehlerhafter bzw. mangelhafter Kalkulations-/Gutachtenerstellung sowie, wenn der Kunde wegen mangelnder persönlicher Eignung rechtskräftig verurteilt wurde.

11.3 Audatex AUTOonline ist berechtigt, in angemessenen Abständen zu überprüfen, ob ein Fall von Ziffer A.11.2 c) gegeben ist. Hierfür kann Audatex AUTOonline auch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses vom Kunden verlangen. Andere Rechte von Audatex AUTOonline werden durch das Kündigungsrecht nach Ziffer A.11.2 nicht ausgeschlossen.

A. 12. Vertragslaufzeit und Beendigung von Mietverhältnissen und Software-Pflegeverträgen

12.1 Mietverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft, es sei denn, im Vertrag ist ein anderer Termin vereinbart.

12.2 Mietverträge haben zunächst die fest vereinbarte Laufzeit. Die Verträge verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten festen Laufzeit um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht von einer der Parteien spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

12.3 Jede Partei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. In den Fällen der Ziffern A.10.7 bis Ziffer A.10.9 ist Audatex AUTOonline berechtigt, an Stelle einer fristlosen Kündigung alle noch nicht fälligen Mietraten für fällig zu erklären, wenn der Kunde den außerordentlichen Kündigungsgrund zu vertreten hat.

12.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.5 Unverzüglich nach Beendigung eines Mietverhältnisses wird der Kunde den Mietgegenstand an eine von Audatex AUTOonline zu bestimmende, im Inland befindlich Adresse, in einem ordentlichen und funktionstüchtigen Zustand zurücksenden. Die Rückgabepflicht umfasst auch alle überlassenen Nebenteile, wie Kabel, Originaldatenträger, Handbücher und Dokumentation. Wurde dem Kunden eine Datenbank für den Datenabruf offline auf Datenträger überlassen, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich nach Beendigung der Vereinbarung und Aufforderung durch Audatex AUTOonline den oder die Datenträger an Audatex AUTOonline auf eigene Kosten zurückzusenden. Mittels Download oder in sonstiger Weise erstellte Vervielfältigungen von Software oder Datenbanken sind vollständig und endgültig zu löschen. Dies gilt nicht für die einzelnen, aus einer von Audatex AUTOonline hergestellten Kfz-Datenbank berechtigterweise abgerufenen Daten.

12.6 Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. Außerdem trägt der Kunde die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport des Mietgegenstandes.

12.7 Der Kunde darf den Mietgegenstand nach Beendigung des Mietverhältnisses in keiner Weise weiterbenutzen.

12.8 Für Software-Pflegeverträge gelten die Ziffern A.12.1 bis A.12.4 entsprechend.

A. 13. Vertragslaufzeit und Beendigung bei Plattform AudaNet

13.1 Für Verträge über die Nutzung der Plattform AudaNet gelten die Ziffern A.12.1, A.12.2 und A.12.4 entsprechend.

13.2 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch vor, wenn der Teilnehmer gegen seine Verpflichtungen aus den Ziffern E.3.4 bis E.3.7 verstoßen hat.

13.3 Vereinbarte Zusatzleistungen der Plattform können von jeder Partei gemäß den Ziffern A.13.1 und A.13.2 unabhängig von den Basisleistungen der Plattform gekündigt werden. Dagegen erfasst jede Kündigung der Basisleistungen stets auch alle vereinbarten Zusatzleistungen der Plattform.

13.4 Audatex AUTOonline wird nach Vertragsbeendigung der Basisleistungen sämtliche Zugangsberechtigungen des Kunden als Teilnehmer der Plattform zum Beendigungszeitpunkt sperren. Eine Nutzung der Plattform, insbesondere auch jeglicher Austausch von Informationen und Mitteilungen auf der Plattform, ist nach Vertragsbeendigung der Basisleistungen für den Kunden nicht mehr möglich. Es ist insbesondere keine Erreichbarkeit des Kunden und seiner namentlich bezeichneten Nutzer auf der Plattform mehr gegeben und es werden keine Informationen und Mitteilungen mehr an den Kunden und seine namentlich bezeichneten Nutzer weitergeleitet. Im Falle der alleinigen Beendigung von Zusatzleistungen der Plattform wird Audatex AUTOonline den Zugang des Kunden zur entsprechenden Zusatzleistung zum Beendigungszeitpunkt auf der Plattform sperren.

13.5 Der Kunde ist berechtigt, insbesondere nach Vertragsbeendigung der Basisleistungen die Herausgabe aller von ihm auf der Plattform hinterlegten Daten zu verlangen. Soweit der Kunde die Herausgabe der Daten in einem Format verlangt, welches bei Audatex AUTOonline nicht standardmäßig vorhanden ist, trägt der Kunde die Kosten der Überführung in das gewünschte Format. Im Falle der alleinigen Beendigung von Zusatzleistungen der Plattform gilt dies entsprechend für die im Rahmen der betreffenden Zusatzleistung auf der Plattform vom Kunden hinterlegten Daten.

13.6 Audatex AUTOonline ist nicht verpflichtet, die Daten im Sinne von Ziffer A.13.5 nach Vertragsbeendigung auf ihren Systemen vorzuhalten, es sei denn, die Parteien haben eine Vereinbarung über die Archivierung der Daten durch Audatex AUTOonline im Auftrag des Kunden geschlossen. Audatex AUTOonline wird den Teilnehmer vor einer möglichen Löschung der Daten besonders darauf hinweisen und dem Kunden eine angemessene Frist zum Abruf seiner Daten nach dem Hinweis auf die mögliche Löschung gewähren.

13.7 Das Audatex AUTOonline eingeräumte Recht gemäß Ziffer A.9.8 bleibt von den Ziffern A.13.5 und A.13.6 unberührt.

A. 14. Änderungen

14.1 Die von Audatex AUTOonline angegebenen oder mit Audatex AUTOonline vereinbarten Preise basieren auf den Löhnen und sonstigen Kosten am 1. Oktober des Jahres vor Vertragsschluss. Audatex AUTOonline ist berechtigt, die Preise während der Laufzeit der Vereinbarung jährlich jeweils auf den 1. Januar angemessen zu erhöhen, wenn zwischen dem vorangegangenen 1. Oktober und dem 1. Oktober davor Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnkostensteigerungen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Dies wird Audatex AUTOonline dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Zum Nachweis von Lohnkostensteigerungen und einer entsprechenden Anpassung der Preise genügt der entsprechende Anstieg des Lohnkostenindex der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de).

14.2 Audatex AUTOonline hat außerdem das Recht, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn Audatex AUTOonline nach Vertragsschluss ihre Leistungen nachweisbar wesentlich verbessert.

14.3 Audatex AUTOonline wird dem Kunden jede Preiserhöhung schriftlich oder in Textform mitteilen. Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietverträge, Software-Pflegeverträge) hat die Mitteilung der Preiserhöhung gemäß dieser Ziffer 14 zur Folge, dass das erhöhte Entgelt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang dieser Mitteilung fällig wird. Dem Kunden steht das Recht zu, den Vertrag mit Audatex AUTOonline bis zum Ende des nächsten Monats nach Zugang der Mitteilung per Ende des übernächsten Monats außerordentlich zu kündigen; in diesem Fall bleibt das Entgelt bis zur Beendigung des Vertrags unverändert.

14.4 Audatex AUTOonline ist berechtigt, die in diesen AGB oder in einem separaten SLA vereinbarten Service Levels, den Inhalt der von ihr angebotenen Online-Datenbanken sowie alle Basisleistungen und Zusatzleistungen der Plattformen zu ändern, insbesondere regelmäßig zu aktualisieren, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des Vertrages nicht erheblich beeinträchtigt wird und wesentliche Vertragspflichten unberührt bleiben.

14.5 Audatex AUTOonline ist befugt diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden von Audatex AUTOonline mindestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens schriftlich angezeigt hat. Audatex AUTOonline wird den Kunden auf diese Genehmigungswirkung in ihrem Angebot besonders hinweisen.

14.6 Im Übrigen ist Audatex AUTOonline bei Dauerschuldverhältnissen unabhängig von Ziffer A.14.1 bis A.14.4 berechtigt, die Bedingungen des Dauerschuldverhältnisses einschließlich der in einem separaten SLA vereinbarten Service Levels jederzeit zu ändern. Änderungen werden von Audatex AUTOonline mindestens einen Monat vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Audatex AUTOonline wird den Kunden auf diese Genehmigungswirkung in ihrem Angebot besonders hinweisen.

A. 15. Sonstiges

15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags mit dem Kunden bedürfen im Anwendungsbereich der zusätzlichen Bestimmungen der Abschnitte E und F der Textform, im Übrigen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmung.

15.2 Der Kunde ist verpflichtet Audatex AUTOonline eine aktuelle und im Gebrauch befindliche E-Mail-Adresse zu hinterlegen, um Benachrichtigungen nach diesen AGB empfangen zu können. Der Kunde verpflichtet sich Audatex AUTOonline eine Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich anzuzeigen.

15.3 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts Anwendung; Art. 3 Abs. 3, Abs. 4 Rom-I-VO bleiben unberührt.

15.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Audatex AUTOonline. Zusätzlich ist Audatex AUTOonline jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

15.5 Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Soweit in Abschnitt A Regelungen enthalten sind, die ihrem Wortlaut nach auf die Plattform AudaNet abstellen, gelten diese – sofern sinngemäß vor dem Hintergrund der Technik der Plattformen übertragbar - auch entsprechend für die anderen von Audatex AUTOonline betriebenen Plattformen, sofern in den besonderen Bestimmungen für diese (Abschnitt F) nichts Abweichendes geregelt ist. Im Falle sonstiger Lücken dieser AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

B. Verkauf von Hardware, Software, Kfz-Daten, Formularen für die Kfz-Bewertung und Kfz-Typenbögen

B. 1. Vertragsgegenstand

1.1 Verpflichtet sich Audatex AUTOonline aufgrund eines vom Kunden erteilten Auftrages, dem Kunden Hardware, Software, die durch den Kunden aus einer von Audatex AUTOonline hergestellten Kfz-Datenbank abgerufenen Kfz- Daten, Formulare für die Kfz-Bewertung oder Kfz-Typenbögen gegen ein einmaliges Entgelt dauerhaft zu überlassen, so finden neben den Bestimmungen des Abschnitts A. zusätzlich die Bestimmungen dieses Abschnitts B. Anwendung.

1.2 Kauft der Kunde von Audatex AUTOonline eine Software zur datenmäßigen Erfassung und Berechnung von Sachschäden, Reparaturkosten und/oder Bewertungen an Kraftfahrzeugen, so erfasst dieser Kaufvertrag nicht die für die Erfassung und Berechnung von Sachschäden, Reparaturkosten und/oder Bewertungen an Kraftfahrzeugen ggf. erforderlichen Kfz-Daten. Diese Kfz-Daten muss der Kunde vielmehr separat erwerben. Soweit der Kunde nicht eine entsprechende, von Audatex AUTOonline hergestellte Kfz-Datenbank gemäß Abschnitt C. mietet, erfolgt der Erwerb der erforderlichen Kfz-Daten durch den Kunden, indem er für jeden Abruf von Kfz-Daten aus einer von Audatex AUTOonline hergestellten Kfz-Datenbank den jeweils gültigen Abrufpreis entrichtet.

1.3 Als Datenbank im Sinne dieses Abschnitts gilt auch eine Internetanwendung, bei der der Kunde nicht nur online auf die von Audatex AUTOonline bereitgestellten Kfz-Daten zugreifen kann, sondern auch auf die zu deren Darstellung und Berechnung erforderliche Software.

B. 2. Lieferung

2.1 Soweit nicht der Download durch den Kunden, ein vom Kunden durchzuführendes Online-Update, der Ausdruck eines Online-Inhalts durch den Kunden, die Installation vor Ort beim Kunden oder die Inbetriebnahme vor Ort beim Kunden vereinbart ist, sendet Audatex AUTOonline den Liefergegenstand an den vom Kunden genannten Lieferort. In diesem Fall gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ende einer vereinbarten Lieferfrist die Geschäftsräume von Audatex AUTOonline oder die Geschäftsräume von durch Audatex AUTOonline eingeschalteten Dritten verlassen hat.

2.2 Die Lieferung von Kfz-Daten durch Audatex AUTOonline erfolgt mittels eines vom Kunden durchzuführenden Online- Updates oder durch Ausdruck einzelner Inhalte einer von Audatex AUTOonline hergestellten Online-Datenbank.

2.3 Die Lieferung von Software durch Audatex AUTOonline erfolgt mittels eines vom Kunden durchzuführenden Online- Updates, soweit nicht die Lieferung auf einem Datenträger vereinbart ist. Audatex AUTOonline liefert die Software in ausführbarer Form (Objekt-Code). Der Quellcode ist nicht Vertragsgegenstand und wird daher nicht mit ausgeliefert. Mit dem Objekt-Code stellt Audatex AUTOonline online eine ausdruckbare Benutzerdokumentation zum Download für den Kunden zur Verfügung, soweit nicht die Lieferung einer schriftlichen Benutzerdokumentation vereinbart ist.

2.4 Hat der Kunde mit Audatex AUTOonline zusätzlich vereinbart, dass die vom Kunden bestellte Hardware und/oder Software an die individuellen Bedürfnisse des Kunden angepasst wird, durch Audatex AUTOonline installiert wird oder vor Ort beim Kunden in Betrieb genommen wird, so teilt Audatex AUTOonline dem Kunden den Abschluss der entsprechenden Arbeiten mit. Anschließend erklärt der Kunde schriftlich die Abnahme der entsprechenden Arbeiten. Erklärt der Kunde aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung der Softwareanpassung, Installation oder Inbetriebnahme nicht die Abnahme, so gilt die Softwareanpassung, Installation oder Inbetriebnahme zwei Wochen nach Mitteilung des Abschlusses der entsprechenden Arbeiten durch Audatex AUTOonline als abgenommen. Hierauf wird Audatex AUTOonline den Kunden in der Mitteilung besonders hinweisen. Inbetriebnahme vor Ort bedeutet, dass Audatex AUTOonline dem Kunden ein technisch funktionsfähiges System und die sich aus dem Vertrag ergebende Dokumentation für das System hinterlässt. Eine Einweisung von Mitarbeitern des Kunden in die Software ist darin nicht enthalten, sondern muss gesondert beauftragt werden.

B. 3. Technische Voraussetzungen

3.1 Für die Funktionalität, die Betriebsanforderungen sowie für die Installationsvoraussetzungen des jeweiligen Liefergegenstandes gilt die jeweilige Produktinformation oder das jeweilige Benutzerhandbuch in der jeweils gültigen Fassung. Die darin enthaltenen technischen Anforderungen muss der Kunde beachten, um eine fehlerfreie Nutzung des Liefergegenstandes bzw. einen fehlerfreien Zugriff auf von Audatex AUTOonline hergestellte Online-Datenbanken und einen Download/Ausdruck der Datenbankinhalte zu ermöglichen. Der Kunde ist für die nicht von Audatex AUTOonline stammende, vom Kunden eingesetzte Hard- und Software sowie für die von ihm genutzten Kommunikationswege allein verantwortlich.

3.2 Soweit der Datenabruf durch den Kunden aus von Audatex AUTOonline hergestellten Datenbanken die Nutzung einer von Audatex AUTOonline vertriebenen Software erfordert, ist Voraussetzung für den fehlerfreien Datenabruf aus den Audatex AUTOonline Datenbanken, dass der Kunde die jeweils aktuelle Version oder die jeweilige Vorgängerversion der Software bei sich einsetzt. Audatex AUTOonline ist nicht verpflichtet, die Möglichkeit des Datenabrufs auch mit Hilfe von älteren Versionen der Software aufrecht zu erhalten.

B. 4. Gefahrübergang

4.1 Soweit mit dem Kunden keine Installation oder Inbetriebnahme vor Ort beim Kunden vereinbart ist, geht die Gefahr des Untergangs der Liefergegenstandes spätestens mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über.

4.2 Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber der Transportperson geltend zu machen und hierüber Audatex AUTOonline schriftlich in Kenntnis zu setzen.

4.3 Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr des Untergangs mit der Aussonderung des Liefergegenstandes und der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

C. Vermietung von Hardware, Software und Datenbanken an den Kunden

C. 1. Vertragsgegenstand

1.1 Verpflichtet sich Audatex AUTOonline aufgrund eines vom Kunden erteilten Auftrages, dem Kunden Hardware, Software oder eine von Audatex AUTOonline hergestellte Kfz-Datenbank für einen begrenzten Zeitraum gegen regelmäßige Mietzahlung zu vermieten, so finden neben den Bestimmungen des Abschnitts A. zusätzlich die Bestimmungen dieses Abschnitts C. Anwendung.

1.2 Offline- und Online-Datenbanken gelten als eigenständige Datenbanken, auch wenn sie den gleichen Dateninhalt haben. Gegenstand des Mietvertrages über eine Offline-Datenbank ist nicht die Gebrauchsüberlassung der inhaltsgleichen Online-Datenbank. Hierfür bedarf es vielmehr eines separaten Vertrages. Entsprechendes gilt im Fall der Vermietung einer Online-Datenbank.

1.3 Ziffer B.1.2 und B.1.3 gelten entsprechend.

C. 2. Anlieferung

2.1 Für die Lieferung gilt Ziffer B.2.1 entsprechend.

2.2 Die Lieferung einer vom Kunden gemieteten Kfz-Datenbank erfolgt dadurch, dass Audatex AUTOonline dem Kunden eine frei geschaltete Zugangskennung und ein Passwort für die entsprechende Online-Datenbank übermittelt. Bei Vereinbarung der Offline-Nutzung einer vom Kunden gemieteten Kfz-Datenbank erfolgt die Lieferung und Aktualisierung der Datenbank mittels Online-Update durch den Kunden, soweit nicht die monatliche Übersendung eines Datenträgers mit der jeweils aktualisierten Datenbank vereinbart ist.

2.3 Soweit der Mietgegenstand aus Software besteht, installiert der Kunde die Software selbst, es sei denn, die Parteien haben die Installation durch Audatex AUTOonline zusätzlich vereinbart. Ziffer B.2.3 und B.2.4 gelten entsprechend.

C. 3. Pflichten des Kunden als Mieter

3.1 Der Kunde wird auf eigene Kosten alle erforderlichen Installations- und Betriebsvoraussetzungen rechtzeitig herstellen und für die gesamte Nutzungsdauer aufrechterhalten. Ziffer B.3.1 gilt entsprechend.

3.2 Soweit zur Nutzung einer vom Kunden gemieteten Datenbank die Nutzung einer von Audatex AUTOonline vertriebenen Software erforderlich ist, ist Voraussetzung für die fehlerfreie Nutzung der Datenbank, dass der Kunde die jeweils aktuelle Version oder die jeweilige Vorgängerversion der Software bei sich einsetzt. Audatex AUTOonline ist nicht verpflichtet, die Möglichkeit der Datenbanknutzung auch mit Hilfe von älteren Versionen der Software aufrecht zu erhalten.

3.3 Der Kunde wird den Mietgegenstand pfleglich behandeln, vor Schäden bewahren und in sorgfältiger Art und Weise gebrauchen. Hierzu wird er die Hinweise in der Produktinformation oder in der Benutzerdokumentation beachten. Der Kunde wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung des Mietgegenstandes durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, Audatex AUTOonline Mängel und technische Störungen unverzüglich schriftlich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise von Audatex AUTOonline zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Störung erforderlichen Informationen an Audatex AUTOonline weiterleiten.

3.5 Audatex AUTOonline ist berechtigt, die sich beim Kunden befindenden Mietgegenstände in den üblichen Bürozeiten zu besichtigen und deren Gebrauch zu überprüfen. Der Kunde gestattet außerdem den Mitarbeitern und Beauftragten von Audatex AUTOonline innerhalb der üblichen Bürozeiten den freien Zugang zu den Mietgegenständen für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten.

3.6 Der Kunde verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Mietgegenstände durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Hat der Kunde von Audatex AUTOonline Software gemietet, so wird er die gelieferten Originaldatenträger, die Datenträger mit den von ihm vertragsgemäß hergestellten Kopien sowie die Benutzerdokumentation an einem gesicherten Ort geschützt vor dem Zugriff durch Dritte verwahren.

3.7 Der Kunde hält die Mietgegenstände frei von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter und informiert Audatex AUTOonline im Falle der Vollstreckung in einen Mietgegenstand unverzüglich schriftlich über die Vollstreckung sowie den Namen und die Anschrift des Gläubigers. 3.8 Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben von Audatex AUTOonline an den Mietgegenständen und zugehörigen Dokumentationsunterlagen in keiner Form verändern, entfernen oder unkenntlich machen.

3.9 Der Kunde wird seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen und des Urheberrechts hinweisen und sie insbesondere auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen von Software, Benutzerdokumentationen und Datenbankinhalten vorzunehmen. Der Kunde wird seine Mitarbeiter weiter darauf hinweisen, dass Kennzeichnungen der Mietgegenstände nicht verändert, entfernt oder unkenntlich gemacht werden dürfen. Auf Verlangen weist der Kunde dies gegenüber Audatex AUTOonline jederzeit nach.

3.10 Verletzt ein Mitarbeiter des Kunden das Urheberrecht von Audatex AUTOonline, so ist der Kunde verpflichtet, nach Kräften an der Aufklärung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken, insbesondere Audatex AUTOonline unverzüglich schriftlich über die entsprechenden Verletzungshandlungen in Kenntnis zu setzen.

C. 4. Versicherung

4.1 Im Falle der Miete von Hardware versichert der Kunde – auf eigene Kosten – die gemietete Hardware ab dem Zeitpunkt der vereinbarten Gebrauchsüberlassung durch Audatex AUTOonline über den Rahmenvertrag „Audatex AUTOonline für Partner“ mit der Gefahrendeckung der dadurch erfassten Elektronik-Versicherung. In den als Grundlage dienenden Rahmenvertrag kann der Kunde jederzeit Einsicht bei Audatex AUTOonline nehmen. Dokumente, Bedingungen und Beitragsrechnungen erhält der Kunde vom Versicherer. Der Kunde weist den Abschluss der Elektronik-Versicherung nach, indem er Audatex AUTOonline unverzüglich nach Erhalt der Versicherungspolice eine Kopie von dieser in Textform zusendet.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Audatex AUTOonline, allen aus dem Versicherungsvertrag sich ergebenden Obliegenheiten und Anzeigepflichten rechtzeitig nachzukommen. Der Kunde wird einen Standortwechsel der versicherten Hardware, welcher sich nicht lediglich innerhalb des Versicherungsortes vollzieht, sowie einen Austausch der versicherten Hardware Audatex AUTOonline und dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzeigen und gegebenenfalls für eine Anpassung des Versicherungsvertrages sorgen, um den bisherigen Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Schäden an der versicherten Hardware, die der Ersatzpflicht des Versicherers unterliegen, hat der Kunde nicht nur dem Versicherer, sondern auch Audatex AUTOonline unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nach Behebung des Schadens und Vorlage der Kostenrechnung erfolgt die Erstattung des Versicherers unter Wahrung des Vorsteuerabzuges an den Vorleistenden.

4.3 Alternativ zum Abschluss einer Elektronik-Versicherung im Rahmen des Rahmenvertrages „Audatex AUTOonline für Partner“ nach Ziffer C.4.1 kann der Kunde für die von Audatex AUTOonline gemietete Hardware eine eigenständige Elektronik-Versicherung abschließen, falls diese einen vergleichbaren Deckungsumfang aufweist. Zum Nachweis einer solchen Versicherung hat der Kunde eine Kopie der Versicherungspolice unverzüglich nach Erhalt derselben an Audatex AUTOonline in Textform zu übermitteln. In diesem Fall gilt Ziffer C.4.2 entsprechend.

C. 5. Gebrauch des Mietgegenstandes

5.1 Die Mietgegenstände bleiben im Eigentum von Audatex AUTOonline.

5.2 Die Überlassung der Mietgegenstände erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden und seine Mitarbeiter. Die Mietgegenstände dürfen nur zu den sich aus der Produktinformation und der zugehörigen Benutzerdokumentation ergebenden Zwecken verwendet werden.

5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände einschließlich Benutzerdokumentation an Dritte zu veräußern oder diese Dritten zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere zu vermieten, zu verleihen oder sonst zur Nutzung zugänglich zu machen. Die Nutzung der Mietgegenstände durch die Mitarbeiter des Kunden ist im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs zulässig.4.1 Im Falle der Miete von Hardware versichert der Kunde – auf eigene Kosten – die gemietete Hardware ab dem Zeitpunkt der vereinbarten Gebrauchsüberlassung durch Audatex AUTOonline über den Rahmenvertrag „Audatex AUTOonline für Partner“ mit der Gefahrendeckung der dadurch erfassten Elektronik-Versicherung. In den als Grundlage dienenden Rahmenvertrag kann der Kunde jederzeit Einsicht bei Audatex AUTOonline nehmen. Dokumente, Bedingungen und Beitragsrechnungen erhält der Kunde vom Versicherer. Der Kunde weist den Abschluss der Elektronik-Versicherung nach, indem er Audatex AUTOonline unverzüglich nach Erhalt der Versicherungspolice eine Kopie von dieser in Textform zusendet.

C. 6. Änderung des Mietgegenstandes und des Aufstellungsortes

6.1 Handelt es sich bei dem Mietgegenstand um Hardware oder Software, so ist Audatex AUTOonline berechtigt, während der Vertragslaufzeit Änderungen an dem Mietgegenstand vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder Verbesserung dienen. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahmen für den Kunden unzumutbar sind. Falls es die technische Entwicklung nahe legt, ist Audatex AUTOonline während der Vertragslaufzeit berechtigt, vermietete Hardware teilweise oder komplett auszutauschen. Dabei wird mindestens der zum Zeitpunkt des Austausches gegebene Stand der Anwendungssoftware erhalten. Audatex AUTOonline hat den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen.

6.2 Änderungen und Anbauten an dem Mietgegenstand durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Audatex AUTOonline. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Einbauten, Verbesserungen, Fremd- und Eigenprogrammierungen, Einsatz der Software auf nicht von Audatex AUTOonline freigegebener Hardware, Verbindung des Mietgegenstandes mit anderen Geräten, EDV-Anlagen oder Netzwerken, Erweiterungen oder Austausch von Speichern oder sonstigen Komponenten, Installation anderer bzw. zusätzlicher Software. Vor Rückgabe des Mietgegenstandes stellt der Kunde auf Verlangen von Audatex AUTOonline den ursprünglichen Zustand wieder her.

6.3 Die Aufstellung von gemieteter Hardware an einem anderen als dem vereinbarten Aufstellungsort ist Audatex AUTOonline unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die mit einer Standortveränderung verbundenen Aufwendungen und Folgekosten sowie die hierdurch gegebenenfalls entstandenen Mehrkosten für Wartung trägt der Kunde.

D. Pflege von Software

D. 1. Vertragsgegenstand

1.1 Während der Laufzeit eines Pflegevertrages über Software wird Audatex AUTOonline für die vereinbarte Software gemäß den Bestimmungen des Abschnitts A. und dieses Abschnitts D. die folgenden Leistungen erbringen:

  1. Anwendungsberatung – außerhalb der Mängelhaftung – (Ziffer D. 2.)
  2. Hotline-Service (Ziffer D. 3.)
  3. Lieferung neuer, weiterentwickelter Software-Versionen (Ziffer D. 4.). Die Verpflichtung zur Software-Pflege bezieht sich stets nur auf die aktuelle Programmversion.

1.2 Die Beseitigung von Mängeln ist nicht Gegenstand des Software-Pflegevertrages.

D. 2. Anwendungsberatung

2.1 Audatex AUTOonline berät und unterstützt den Kunden bei etwa auftretenden Anwendungsproblemen in Bezug auf die nach Abschnitt B. oder C. überlassene Software – außerhalb der Mängelhaftung – durch die kurzfristige Beantwortung von diesbezüglichen Fragen. Anwendungsberatung bedeutet die Beratung des Kunden im Hinblick auf das konkrete Anliegen des Kunden, die Applikation für eine konkrete Aufgabenstellung zu nutzen. Die Anwendungsberatung findet auf dem Niveau eines in der Nutzung der Applikation geschulten Anwenders statt und setzt entsprechende Kenntnisse des Kunden voraus.

D. 3. Hotline-Service

3.1 Zur Anwenderberatung stellt Audatex AUTOonline eine Telefon-Hotline bereit. Die Telefon-Hotline steht dem Kunden Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen und bundeseinheitlichen Feiertage jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

3.2 Anfragen an die Hotline stellt der Kunde per Telefon, per Fax oder per E-Mail unter der vereinbarten Telefon-Nr., Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse.

3.3 Anfragen des Kunden beantwortet Audatex AUTOonline per Telefon, per E-Mail oder per Fax. Audatex AUTOonline weist darauf hin, dass die Anfragen des Kunden sowie die Antworten durch Audatex AUTOonline zu Zwecken der Dokumentation von Audatex AUTOonline protokolliert und die Protokolle bei Audatex AUTOonline gespeichert werden.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, zu Beginn der Anwendungsberatung seine Kundennummer der Hotline mitzuteilen.

D. 4. Lieferung neuer Software-Versionen (Updates)

4.1 Audatex AUTOonline überlässt dem Kunden neue, weiterentwickelte Versionen der von Audatex AUTOonline nach Abschnitt B. oder C. überlassenen Software nach Freigabe durch Audatex AUTOonline.

4.2 Neue Versionen können Fehlerkorrekturen beinhalten und/oder vorhandene Funktionen ändern und/oder verbessern oder neue Funktionen beinhalten.

4.3 Neue Versionen sind insbesondere nicht: a. gesondert angebotene Zusatzfunktionen der überlassenen Software; b. eine Neuentwicklung der überlassenen Software mit gleichen oder ähnlichen Funktionen auf einer anderen technologischen Basis.

4.4 Die Lieferung neuer Versionen der überlassenen Software erfolgt durch Lieferung des Objektcodes sowie einer druckbaren Benutzerdokumentation über die geänderten Funktionen. Der Quellcode ist nicht Vertragsgegenstand und wird daher nicht geliefert. Die Lieferung neuer Versionen der überlassenen Software inklusive druckbarer Benutzerdokumentation erfolgt mittels Download durch den Kunden, soweit nicht Lieferung auf einem Datenträger und/oder eine schriftliche Benutzerdokumentation vereinbart ist.

4.5 Die geänderten Funktionen der neuen Version ergeben sich jeweils aus der mitgelieferten Benutzerdokumentation.

4.6 An der neuen Version der Software räumt Audatex AUTOonline dem Kunden das Recht zur Nutzung in dem Umfang ein, wie der Kunde zur Nutzung der ursprünglichen Software durch den dauerhaften oder zeitlich begrenzten Software- Überlassungsvertrag und eventuelle Nutzungsrechtserweiterungen berechtigt wurde.

4.7 Soweit dies für neue Versionen der Software erforderlich ist, liegen die erforderlichen Anpassungen der Hard- und Softwareumgebung ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, insbesondere im Hinblick auf eine neue Version des Betriebssystems oder sonstiger, zur Anwendung der neuen Version erforderlicher Drittsoftware. Für die Anpassung, Installation und Inbetriebnahme der neuen Versionen durch Audatex AUTOonline gilt Ziffer B.2.4 entsprechend.

4.8 Der Kunde wird die erhaltene, neue Version der Software jeweils unverzüglich bei sich einspielen und auf eventuelle Mängel hin untersuchen. Sollte der Kunde Mängel feststellen, wird er diese Audatex AUTOonline unverzüglich schriftlich mitteilen.

D. 5. Fernzugriff

5.1 Während der Laufzeit eines Software-Pflegevertrages ermöglicht der Kunde Audatex AUTOonline den Fernzugriff auf die zu pflegende Software zum Zwecke der Anwenderberatung. Der Kunde trägt die Verbindungskosten. Audatex AUTOonline wird beim Fernzugriff etwaige beim Kunden hierfür geltende Sicherheitsbestimmungen beachten.

D. 6. Voraussetzungen der Leistungserbringung und Pflichten des Kunden

6.1 Voraussetzung für die Leistungen aus einem Software-Pflegevertrag ist, dass der Kunde die in der jeweiligen Produktinformation enthaltenen Betriebsanforderungen und Installationsvoraussetzungen beachtet, insbesondere, dass der Kunde die Software mit der in der Produktinformation oder dem Benutzerhandbuch genannten Software- und Hardwareumgebung betreibt. Die Leistungen aus dem Software-Pflegevertrag umfassen nicht Instandhaltungen und Instandsetzungen von Störungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Bedienung, Eingriffe oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte, höhere Gewalt, Umweltbedingungen am Aufstellungsort, durch Fehler oder Nichtleistung der Stromversorgung, durch fehlerhafte Hardware Dritter oder durch nicht von Audatex AUTOonline zu vertretende Einwirkungen entstanden sind. Für solche Leistungen werden dem Kunden Reparaturaufwand sowie Lohn- und Nebenkosten separat in Rechnung gestellt.

6.2 Voraussetzung für die Leistungen aus dem Software-Pflegevertrag ist, dass die zu pflegende Software an dem mit dem Kunden vereinbarten Ort betrieben wird.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen der Software-Pflege auf seiner Seite entstehenden Kommunikationskosten und Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter selbst zu tragen. Im Falle eines Downloads trägt der Kunde die Verbindungskosten.

6.4 Die Mitarbeiter von Audatex AUTOonline treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden und der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Weisungen zu erteilen. Eine Arbeitnehmerüberlassung erfolgt nicht.

Teilnahmebedingungen für Plattformen

Audatex AUTOonline betreibt die Internet-Plattformen

  1. "AudaNet" zur Abwicklung von Kfz-Schäden,
  2. „Restwertbörse“ für die Vermarktung von Unfall- und Gebrauchtfahrzeugen, sowie
  3. „Flottenvermarktungsplattform“ für die Vermarktung von Flottenfahrzeugen.

AudaNet, Restwertbörse und Flottenvermarktungsplattform werden nachfolgend einzeln auch kurz „Plattform“ oder zusammen auch kurz „Plattformen“ genannt.

E. Bedingungen für die Nutzung von AudaNet

Die Plattform AudaNet soll als zentrale, webbasierte Lösung der Abwicklung von Kfz-Schäden zwischen Versicherungsunternehmen, Kfz-Sachverständigen-Büros und Kfz-Reparaturwerkstätten dienen. Die Teilnehmer können die Plattform gemäß den Bedingungen des Abschnitts A. und des Abschnitts E. nutzen.

E. 1. Leistungen

1.1 Audatex AUTOonline gewährt dem Kunden Online-Zugang zur Plattform. Audatex AUTOonline ermöglicht dem Kunden, die Basisleistungen der Plattform zu nutzen. Kunden der Plattform können Versicherungsunternehmen, Kfz- Sachverständigen-Büros, Kfz-Reparaturwerkstätten und andere an der Abwicklung von Kfz-Schäden Beteiligte sein.

1.2 Audatex AUTOonline wird den Kunden als Teilnehmer der Plattform als organisatorische Einheit anlegen und für dessen Nutzer Zugangskennungen erzeugen. Audatex AUTOonline wird für den Kunden die Zieladressen der anderen Plattformteilnehmer erzeugen, mit welchen er eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen hat (im Folgenden "Partner") und mit denen er über die Plattform kommunizieren möchte. Audatex AUTOonline wird diese Partner für den Kunden adressierbar machen. Audatex AUTOonline wird diese Leistungen unverzüglich erbringen, sobald der Nutzungsvertrag über die Basisleistungen abgeschlossen ist und der Kunde Audatex AUTOonline Firma bzw. Name und Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) der Partner sowie der vom Kunden vorgesehenen, internen Nutzer schriftlich mitgeteilt hat. Gleiches gilt während der Laufzeit des Nutzungsvertrages für vom Teilnehmer noch nicht benannte Partner und interne Nutzer, sobald der Kunde deren Firma bzw. Name und Kontaktdaten Audatex AUTOonline schriftlich mitteilt. Der Kunde kann durch schriftliche Erklärung bestimmten, dass der auf diese Weise von ihm benannte, organisatorische Partner-Kontaktpool nicht oder nur in beschränktem Umfang für andere Plattformteilnehmer auf der Plattform sichtbar und adressierbar ist. Ohne eine solche schriftliche Mitteilung ist der vom Kunde benannte Kontaktpool auch für die anderen Plattformteilnehmer auf der Plattform sichtbar und adressierbar.

1.3 Audatex AUTOonline schaltet für den Kunden diejenigen, auf der Plattform angebotenen Zusatzleistungen frei, welche der Kunde neben den Basisleistungen der Plattform bei Audatex AUTOonline beauftragt hat. Die einzelnen Zusatzleistungen sind in der Anlage zum Nutzungsvertrag beschrieben.

1.4 Zur Regelung der Service Levels (insb. Verfügbarkeit der Plattform, Öffnungszeiten der Plattform-Hotline) vereinbaren die Parteien ein separates Service Level Agreement (SLA).

1.5 „Nutzer“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen meint die natürliche Person, welche für den Kunden, der selbst keine natürliche Person ist, die Nutzung der Plattform vornimmt (z.B. Mitarbeiter des Kunden). Ist der Kunden selbst eine natürliche Person, gelten für ihn die Regelungen in Bezug auf Nutzer entsprechend.

E. 2. Registrierung, Zugangsberechtigungen

.

2.1 Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung des Kunden im Sinne obiger Ziffer E.1.2 bei Audatex AUTOonline voraus. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Registrierung anzugebenden Daten richtig und vollständig mitzuteilen (insbesondere Firma/ Name und Adresse des Kunden sowie Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail- Adressen der vom Kunden benannten, einzelnen Nutzer).

2.2 Nach der Registrierung im Sinne obiger Ziffer E.1.2 erhält der Kunde maximal für die vereinbarte Zahl von namentlich bezeichneten Nutzern jeweils eine Zugangskennung mit Passwort.

2.3 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass nur seine gegenüber Audatex AUTOonline namentlich bezeichneten Mitarbeiter als Nutzer die Plattform nutzen und dass die Nutzung der Plattform und der Zugangskennungen durch diese ausschließlich in ordnungsgemäßer Weise erfolgt. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass jede einem namentlich bezeichneten Nutzer zugewiesene Zugangskennung ausschließlich von diesem und nicht von anderen Mitarbeitern des Kunden genutzt wird. Der Kunde hat die ihm zugewiesenen Zugangskennungen und Passwörter streng geheim zu halten und Audatex AUTOonline unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten eine Zugangskennung mit zugehörigem Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Gebrauch von Passwörtern und Zugangskennungen die Plattform nutzen oder namentlich bezeichnete Nutzer die Plattform nicht in ordnungsgemäßer Weise nutzen, haftet der Kunde gegenüber Audatex AUTOonline auf Nutzungsentgelt und Schadenersatz.

2.4 Der Kunde kann seine zur Nutzung der Basisleistungen und der Zusatzleistungen der Plattform berechtigten Mitarbeiter austauschen, indem er Audatex AUTOonline die Namen und Kontaktdaten der Nutzer schriftlich mitteilt, deren Berechtigung enden soll und welche Mitarbeiter stattdessen eine Berechtigung als Nutzer erhalten sollen. Soweit Basisleistungen der Plattform betroffen sind, wird Audatex AUTOonline daraufhin unverzüglich die Zugangskennungen der bisher berechtigten Nutzer sperren und dem Kunden für die stattdessen vorgesehenen Mitarbeiter entsprechende Zugangskennungen und Passwörter zukommen lassen. Mit dem Ende der Berechtigung für die Basisleistungen endet automatisch auch die Berechtigung eines Nutzers für vom Kunden beauftragte Zusatzleistungen der Plattform. Teilt der Kunde dagegen mit, dass die Berechtigung eines Nutzers nur für eine von ihm beauftragte Zusatzleistungen der Plattform enden soll, wird Audatex AUTOonline den Zugang des betreffenden Nutzers zur entsprechenden Zusatzleistung unverzüglich sperren, ohne dass dessen Zugang zu den Basisleistungen berührt wird, und stattdessen den vom Kunden benannten Austauschmitarbeiter als Nutzer für die entsprechende Zusatzleistung freischalten.

2.5 Der Kunde wird die in den Ziffern E.1.2, E.2.2 und E.2.4 vereinbarten Leistungen von Audatex AUTOonline jeweils innerhalb von 14 Tagen abnehmen, nachdem Audatex AUTOonline ihm die Erbringung dieser Leistungen mitgeteilt hat. Macht der Kunde innerhalb dieser Frist keine Beanstandungen geltend, so gelten diese Leistungen jeweils mit Ablauf der Frist als abgenommen. Hierauf wird Audatex AUTOonline den Teilnehmer jeweils in der Mitteilung über die Erbringung der Leistung besonders hinweisen.

E. 3. Pflichten des Kunden

3.1 Zur Nutzung der Plattform benötigt der Kunde einen Computer und eine Internetverbindung. Es ist allein Sache des Kunden , die hierfür benötigte Hardware, aktuelle Software von Dritten und den Internetzugang zu beschaffen und zu unterhalten. Die Kosten hierfür trägt allein der Kunde.

3.2 Der Kunde wird die Hinweise in der Online-Benutzerdokumentation der Plattform beachten und die sachgerechte Nutzung der Plattform durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. 

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel und Störungen der Plattform unverzüglich an die Hotline von Audatex AUTOonline zu melden. Er wird hierbei die Hinweise von Audatex AUTOonline zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Störung erforderlichen Informationen an Audatex AUTOonline weiterleiten.

3.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten zu versenden oder in seinem Account oder in einer elektronischen Schadensakte auf der Plattform zu speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung geeignet sind, den Betrieb der Plattform zu gefährden.

3.5 Ferner verpflichtet sich der Kunde, dass er die Plattform nicht zum Versand unerbetener Werbung und/oder Massen- Nachrichten (Spamming) einsetzen wird. Dies gilt insbesondere auch für solche werbliche Nachrichten, in deren Erhalt der jeweilige Empfänger nicht ausdrücklich zuvor gegenüber dem Kunden eingewilligt hat.

3.6 Der Kunde verpflichtet sich schließlich, bei der Nutzung der Plattform nicht gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, dass die Inhalte der von ihm übermittelten Informationen und Mitteilungen keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Patente, Marken oder sonstige Eigentumsrechte) verletzen, dass er bei der Nutzung der Plattform die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen beachten wird und insbesondere keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder volksverhetzenden Inhalte verbreiten wird.

3.7 Der Kunde versichert, dass er personenbezogene Daten Dritter nur dann in der Plattform einstellt, wenn ihm die jeweils betroffenen Personen eine datenschutzrechtliche Einwilligung hierzu gegeben haben oder der Kunde hierzu nach der DSGVO oder einer anderen gesetzlichen Bestimmung oder Rechtsvorschrift zum Datenschutz berechtigt ist.

3.8 Im Fall von Verstößen gegen die Verpflichtungen der Ziffern E.3.4 bis E.3.7 haftet der Kunde Audatex AUTOonline für dadurch entstehende Schäden. Der Kunde ist insoweit auch verantwortlich für das Verhalten Dritter, deren Nutzung der Plattform er ermöglicht hat, insbesondere der für ihn auf der Plattform agierenden Nutzer.

E. 4. Sperre des Zugangs zur Plattform, Archivierung von Daten

4.1 Audatex AUTOonline kann den Zugang zur Plattform im Hinblick auf einzelne oder alle Zugangskennungen des Kunden beschränken oder sperren, wenn dies zur Aufrechterhaltung und Sicherheit des Plattformbetriebs, insbesondere zur Vermeidung schwerwiegender Störungen, oder aus Gründen des Datenschutzes erforderlich ist.

4.2 Audatex AUTOonline kann den Zugang zur Plattform im Hinblick auf einzelne oder alle Zugangskennungen des Kunden beschränken oder sperren, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus den Ziffern E.3.4 bis E.3.7 verstoßen hat oder infolge behördlicher Verfahren, gerichtlicher Verfahren oder strafrechtlicher Ermittlungsverfahren ein hinreichender Verdacht vorliegt, dass der Kunde gegen diese Pflichten verstoßen hat.

4.3 Für eine Sperre wegen Zahlungsverzugs gilt Ziffer A.10.6.

4.4 Audatex AUTOonline kann vom Kunden hinterlegte Daten in andere als die ursprünglich verwendeten Formate konvertieren (etwa in TIFF- oder JPEG-Grafiken) und sie archivieren, wenn dies aus technischen Gründen, etwa aufgrund von Änderungen des Datenbankformats erforderlich ist und die berechtigten Interessen des Kunden hierdurch nicht erheblich beeinträchtigt werden. Audatex AUTOonline wird keine Daten, die jünger als sechs Monate sind, in dieser Form archivieren. Audatex AUTOonline wird zudem eine solche Konvertierung und Archivierung dem Kunden mindestens vier Wochen vorher ankündigen. Der Teilnehmer kann nach der Konvertierung auf die konvertierten und archivierten Daten zugreifen.

E. 5. Vertragsschluss mit anderen Anwendern der Plattform

5.1 Der Kunde kann für jeden Partner Vertragsbedingungen auf der Plattform hinterlegen und sie bei der auf der Plattform geführten Kommunikation gegenüber dem betreffenden Partner offenlegen. Für die wirksame Einbeziehung derartiger Vertragsbedingungen in mittels der Plattform geschlossene Verträge mit den Partnern ist allein der Kunde verantwortlich. Audatex AUTOonline wird nicht Partei derartiger Verträge zwischen den Plattformteilnehmern. Diese kommen vielmehr direkt zwischen den Plattformteilnehmern zustande. Audatex AUTOonline fungiert insoweit weder als mittelbarer noch als unmittelbarer Stellvertreter.

E. 6. Datenschutz

6.1 Die Erhebung der erforderlichen Daten für die Teilnahme an der Plattform AudaNet erfolgt durch Audatex AUTOonline. Die Speicherung der Teilnahmedaten erfolgt in der Kundendatenbank Salesforce.

6.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der Plattform personenbezogene Daten zu verarbeiten. Audatex AUTOonline wird die vom Kunden auf der Plattform hinterlegten, personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden gemäß der zwischen den Parteien gesondert geschlossenen Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen verarbeiten.

F. Bedingungen für die Nutzung der Restwertbörse und der Flottenvermarktungsplattform

Die Plattformen Restwertbörse und Flottenvermarktungsplattform werden zur Verfügung gestellt, damit die Teilnehmer dort nach erfolgreicher Registrierung und nach Maßgabe dieser AGB während der Dauer dieser Nutzungsvereinbarung Fahrzeuge einstellen oder auf eingestellte Fahrzeuge bieten können. Audatex AUTOonline selbst wird dabei nicht Vertragspartner der Verträge über den Kauf von Fahrzeugen, die unter Nutzung der Plattformen geschlossen werden, sondern stellt als Dienstleister lediglich die Plattformen zur Verfügung.
Die Plattform Restwertbörse bietet zwei Zusatzoptionen:
Zusatzoption 1 „Direktkontakt“: Entscheidet sich der Eigentümer des Fahrzeugs oder ein Verfügungsberechtigter nach Erhalt der Information über den in einer Auktion erzielten Kaufpreis für den Verkauf des Fahrzeugs, informiert Audatex AUTOonline den Käufer (=Bieter, der letztlich das Kaufangebot erhält) über den stattfindenden Verkauf und stellt ihm die Kontakt- und Kontodaten des Verkäufers zur Verfügung. Die Abwicklung des Kaufvertrags (Kaufpreiszahlung und Übergabe) findet ausschließlich im Verhältnis Verkäufer – Käufer statt. Der Käufer verpflichtet sich, bei Abholung einen vom Verkäufer vorgelegten Kaufvertrag zu akzeptieren und zu unterzeichnen. Audatex AUTOonline steht in dieser Phase dem Verkäufer und dem Käufer für Fragen zur Abwicklung zur Verfügung. Audatex AUTOonline ist jedoch weder Partei des Kaufvertrags noch übernimmt Audatex AUTOonline eine sonstige Verantwortlichkeit aus dem Kaufvertrag oder für die Abwicklung des Kaufvertrags.
Zusatzoption 2 „2. Auktion / Garantieverkauf“: Abhängig von der zwischen dem Eigentümer des Fahrzeugs und der Versicherung getroffenen Abwicklungsvereinbarung stellt Audatex AUTOonline das Fahrzeug ein zweites Mal in eine Auktion ein. Die zweite Auktion findet nur statt, wenn sich der Verkäufer zum Verkauf des Fahrzeugs an einen Höchstbietenden zuvor bereit erklärt hat. Die endgültige Verkaufsentscheidung obliegt allerdings stets demjenigen, der das Fahrzeug in die Auktion eingestellt hat. Die Abgabe des Höchstgebots bedeutet keine Garantie für die Kaufmöglichkeit des Fahrzeugs. Das Höchstgebot der ersten Auktion gilt in der zweiten Auktion als Mindestgebot. Teilnahmeberechtigt an der zweiten Auktion sind ausschließlich solche Bieter, die zuvor an der ersten Auktion teilgenommen haben. Die Bieter bleiben an ihre bislang abgegebenen Gebote auch im Rahmen der zweiten Auktion gebunden, sofern sie nicht ein höheres Gebot abgeben. Nach Abschluss der zweiten Auktion informiert Audatex AUTOonline den Höchstbietenden (d.h. den potentiellen Käufer) darüber, dass er das Höchstgebot erzielt hat. Diese Information bedeutet noch nicht, dass der Höchstbietende das Fahrzeug kaufen kann. Im Falle des Kaufs findet die Abwicklung des Kaufvertrags (Kaufpreiszahlung und Übergabe) ausschließlich im Verhältnis Verkäufer – Käufer. Der Verkäufer hat in dieser Zusatzoption 2 seine Zahlungsansprüche an einen Dritten abgetreten, sodass keine Zahlung durch den Käufer an den Verkäufer erfolgen darf und der Käufer mit einer Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer auch nicht von seiner Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises aus dem Kaufvertrag befreit wird. Audatex AUTOonline stellt dem Käufer deshalb zunächst die Kontodaten (in der Regel einer Versicherung) für die Zahlung des Kaufpreises zur Verfügung. Audatex AUTOonline informiert den Verkäufer und den Käufer über den Zahlungseingang des Kaufpreises. Audatex AUTOonline wird hierbei den Käufer über die Kontaktdaten des Verkäufers zur Abholung des Fahrzeugs informieren. Käufer und Verkäufer werden sich dann über die Abholung des Fahrzeugs verständigen. Der Käufer verpflichtet sich, bei Abholung einen vom Verkäufer vorgelegten Kaufvertrag zu akzeptieren und zu unterzeichnen. Audatex AUTOonline steht in dieser Phase dem Verkäufer und dem Käufer für Fragen zur Abwicklung zur Verfügung. Audatex AUTOonline ist jedoch weder Partei des Kaufvertrags noch übernimmt Audatex AUTOonline eine sonstige Verantwortlichkeit aus dem Kaufvertrag oder für die Abwicklung des Kaufvertrags.

Die Teilnehmer können die Plattformen gemäß den Bedingungen des Abschnitts A. und des Abschnitts F. nutzen. Die Teilnehmer können bezüglich der Restwertbörse und der Flottenvermarktungsplattform durch gesonderte Vereinbarung am Internationalen Handel – wie unter F. 12. fortfolgende beschrieben – teilnehmen und/oder die Dienste der AUTOonline Operations GmbH & Co. KG („AUTOonline Operations“) bei An- und Verkauf der auf den Plattformen offerierten Fahrzeuge - wie unter F. 17. beschrieben - in Anspruch nehmen.

F. 1. Allgemeines

1.1 Als Teilnehmer der Plattformen kommen Kunden in Betracht, die

  1. die Restwertbörse und/oder die Flottenvermarktungsplattform nutzen, um Fahrzeuge zum Verkauf anzubieten (nachfolgend „Anbieter“ genannt).
  2. die Restwertbörse und/oder die Flottenvermarktungsplattform nutzen, um dort angebotene Fahrzeuge zu erwerben (nachfolgend „Bieter“ oder „Käufer“ genannt).

1.2 Über die zwischen Audatex AUTOonline und den Teilnehmern der Plattformen geltenden Teilnahmeregeln hinaus enthalten die nachstehenden Bedingungen Regelungen, die auch für die unter Nutzung der Restwertbörse bzw. der Flottenvermarktungsplattform zu Stande kommenden Kaufverträge zwischen dem jeweiligen Käufer und Verkäufer (nachfolgend „Gebrauchtwagenkaufvertrag“ genannt) gelten.

F. 2. Zulassung zu den Plattformen, Sperrung und Kündigung

2.1 Voraussetzung für die Teilnahme auf den Plattformen ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Kunden unter wahrheitsgemäßer Angabe aller geforderten Informationen auf dem Registrierungsformular und eine schriftliche Autorisierung von Audatex AUTOonline. Zusätzlich gelten folgende Einschränkungen:

Sowohl auf der Restwertbörse als auch auf der Flottenvermarktungsplattform können ausschließlich zertifizierte Automobilverwerter, Werkstätten, Autohäuser sowie Gewerbetreibende des Kfz-Handwerks zugelassen werden.
Auf der Flottenvermarktungsplattform können als Anbieter Flottenbetreiber, Banken, Fahrzeughersteller- und Importeure, Leasinggesellschaften, Behörden, Kauffuhrparks Insolvenzverwalter etc. zugelassen werden.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Änderungen von Informationen, die bei der Registrierung abgefragt wurden, unverzüglich von sich aus Audatex AUTOonline schriftlich mitzuteilen. Audatex AUTOonline ist ferner jederzeit berechtigt, eine erneute Prüfung der Daten vorzunehmen sowie eine beantragte Zulassung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3 Audatex AUTOonline kann auch nach Zulassung des Kunden folgende Sanktionen verhängen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen diese AGB verstößt oder aber Rechte Dritter oder sonstige berechtigte Interessen von Audatex AUTOonline oder von anderen Teilnehmern verletzt:

  • Löschen von Fahrzeugen, die auf den Plattformen angeboten werden oder von Geboten auf Fahrzeuge, die auf den Plattformen abgegeben werden;
  • Vorläufige Sperrung des Kunden; sowie
  • Endgültige Sperrung des Kunden und fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages.

Bei der Wahl der Maßnahme wird Audatex AUTOonline die berechtigten Interessen des betroffenen Kunden und den Grad des Verschuldens beim Kunden angemessen berücksichtigen. Im Falle der endgültigen Sperrung besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Zugangs zu den Plattformen. Sobald ein Kunde gesperrt wurde, darf er die Plattformen auch nicht unter einem anderen Benutzernamen nutzen bzw. sich erneut anmelden.

2.4 Zur Verhängung der in Absatz 3 genannten Sanktionen berechtigen Audatex AUTOonline insbesondere folgende Umstände:

  • Teilnehmer der Restwertbörse umgehen die Bestimmungen in F. 2. Absatz 1 lit. a), indem Käufer sich eines Anbieters zur Einstellung von Unfallfahrzeugen bedienen oder Anbieter Unfallfahrzeuge von Käufern einstellen;
  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Veranlassung der Einstellung falscher Daten seitens des Anbieters;
  • Verzug des Teilnehmers mit der Zahlung der Teilnehmergebühren um mehr als zwei Wochen;
  • Verzug des Teilnehmers mit der Zahlung von Vertragsstrafen oder Schadenspauschalen an Audatex AUTOonline;
  • Wiederholte Verzögerung bei der Abwicklung, insbesondere bei Lieferung, Zahlung und Abnahme der unter Nutzung der Plattformen verkauften Fahrzeuge oder Gegenstände
  • Nichtvorliegen oder Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen;
  • Missbräuchliche Verwendung von Nutzerkennung und/oder Passwort;
  • Verstoß gegen geltendes Recht bzw. Rechte Dritter, soweit dies die Interessen von Audatex AUTOonline insbesondere im Hinblick auf die Seriosität und Verlässlichkeit des Handelsgeschehens auf den Plattformen berührt;
  • Wiederholte Nichtbefolgung der Verpflichtung aus F. 10. Absatz 2;
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder Ablehnung der Eröffnung eines solchen mangels Masse sowie Einstellung der Geschäftstätigkeit;
  • Nutzung der Vermarktungsplattform, die mit ihrem Zweck nicht zu vereinbaren ist; oder
  • Aufbau und Betrieb einer mittelbar oder unmittelbar mit Audatex AUTOonline im Wettbewerb stehenden Vermarktungsplattform;
  • Systematisches Downloaden, Durchsuchen und/oder Auswerten der auf den Plattformen enthaltenen Daten unter Nutzung von Suchrobotern (Webcrawlern).

Audatex AUTOonline behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Verletzung dieser AGB ausdrücklich vor.

Audatex AUTOonline behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Verletzung dieser AGB ausdrücklich vor.

2.5 Der Kunde kann den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich kündigen.

2.6 Audatex AUTOonline kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt

F. 3. Nutzungsrechte der Teilnehmer

3.1 Mit der Zulassung zur Teilnahme an der Restwertbörse bzw. an der Flottenvermarktungsplattform erhält der Kunde die erforderliche Software bzw. den Zugang zu der entsprechenden Internetseite im Rahmen des für ihn freigegebenen Bereiches. Hieran wird dem Kunden ein nicht übertragbares und längstens auf den Zeitraum der gegenseitigen Geschäftsbeziehung und auf den Zweck der ordnungsgemäßen und bestimmungsgemäßen Nutzung der Dienste von Audatex AUTOonline begrenztes einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

3.2 Die Weitergabe von Audatex AUTOonline-Teilnehmerkennung und Zugangsinformationen an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung von Audatex AUTOonline untersagt und führt zur sofortigen Sperrung des Kunden. Audatex AUTOonline behält sich in diesem Zusammenhang die Geltendmachung auch von Schadensersatzforderungen vor. Jeder Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsinformationen verantwortlich.

3.3 Es werden keine Rechte an Urheber- oder sonstigen Schutzrechten eingeräumt. Dies umfasst insbesondere alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, die Software sowie die entsprechende Dokumentationen und Anleitungen.

3.4 Das Audatex AUTOonline-Logo sowie die zugehörigen Claims „Every car’s a winner“ und „The VALUE Experts“ dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis seitens Audatex AUTOonline in dem gewährten Rahmen verwendet werden.

3.5 Audatex AUTOonline ist bemüht, größtmögliche Systemsicherheit sicherzustellen. Allerdings besteht der Anspruch der Kunden auf Nutzung der Plattformen lediglich im Rahmen des Stands der Technik. Darüber hinaus kann es insbesondere bei Wartungsarbeiten am Server oder der von Audatex AUTOonline benutzten Software zu Verzögerungen und Ausfällen kommen. Audatex AUTOonline beschränkt daher seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit der Server oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten erforderlich ist. Audatex AUTOonline wird sich bemühen, in diesen Fällen auf die berechtigten Interessen der Kunden der Plattformen Rücksicht zu nehmen, indem Wartungsarbeiten etwa außerhalb der üblichen Kernarbeitszeiten durchgeführt werden oder indem Audatex AUTOonline die Kunden vorab in geeigneter Weise in Textform informiert. Für den Fall eines unvorhergesehenen Systemausfalls gelten ergänzend die Grundsätze für die Behandlung von Systemausfällen von Audatex AUTOonline. An anderer Stelle geregelte Haftungsbeschränkungen von Audatex AUTOonline bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

F. 4. Rechtsstellung von Audatex AUTOonline in Bezug auf die vermarktete Ware

4.1 Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass alle auf den Plattformen angebotenen Kraftfahrzeuge, Zubehör und sonstige Waren nicht im Eigentum von Audatex AUTOonline stehen.

4.2 Audatex AUTOonline wird nicht Partner der Kaufverträge über Kraftfahrzeuge, Zubehör oder sonstige auf der Plattform angebotene Ware. Audatex AUTOonline gibt keine Erklärungen zum Verkauf bzw. Kauf von Kraftfahrzeugen in eigenem Namen ab.

4.3 Da Audatex AUTOonline zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der zu versteigernden Fahrzeuge oder Gegenstände ist, leistet Audatex AUTOonline keine Gewähr für Zustand und Beschaffenheit der Fahrzeuge oder Gegenstände. Die Fahrzeuge oder Gegenstände werden von Audatex AUTOonline keiner technischen und/oder optischen Prüfung unterzogen. Die Zustandsbeschreibungen basieren auf den Angaben der Anbieter.

F. 5. Datenschutz

5.1 Das Verfahren der Plattformen und die Verwaltung der Daten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Den Teilnehmern ist bekannt und sie gestatten, dass die von ihnen eingegebenen Daten und Gebote im Rahmen einer ordnungsgemäßen Benutzung sowie der allgemeinen Datenverwaltung geschäftsmäßig und für gewerbliche Zwecke verbreitet, genutzt, übermittelt und gespeichert werden. Die Daten werden von den Teilnehmern und von Audatex AUTOonline mit dem sachlich möglichen Maß an Vertraulichkeit behandelt.

F. 6. Haftung

6.1 Audatex AUTOonline übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Verwertbarkeit der durch die Teilnehmer eingestellten Daten. Für Qualitätsverluste der von den Anbietern per Fax eingestellten Bilder haftet Audatex AUTOonline ebenfalls nicht.

6.2 Audatex AUTOonline ist ebenfalls nicht für den genauen Inhalt der zwischen den Teilnehmern abgeschlossenen Kaufverträge verantwortlich, da es den Teilnehmern freisteht, den Inhalt der Kaufverträge beispielsweise durch entsprechende Anmerkungen in den Eingabemasken zu bestimmen. Daher übernimmt Audatex AUTOonline auch keine Gewähr für die Rechtsgültigkeit des in F. 10. vorgeschlagenen Gewährleistungsausschlusses im Einzelfall.

F. 7. Allgemeine Plattformregeln / Zustandekommen von Kaufverträgen

7.1 Der Anbieter stellt das oder die zu veräußernden Fahrzeuge, Teile, Zubehör oder sonstige Gegenstände gemäß vertraglicher Vereinbarung mit Audatex AUTOonline auf der Plattform ein.

7.2 Der Anbieter oder auf dessen Wunsch Audatex AUTOonline legen die Gebotsfrist für das anzubietende Fahrzeug fest.

7.3 Der Bieter ist an sein abgegebenes Gebot
a.    in der Restwertbörse drei Wochen (Fällt der Tag des Fristablaufes auf einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am darauffolgenden Werktag)
b.    auf der Flottenvermarktungsplattform zwei Werktage nach Ende der Gebots- bzw. Bietfrist für das betreffende Fahrzeug gebunden, sofern im Einzelfall nicht ausnahmsweise eine kürzere oder längere Frist vereinbart wurde.

7.4 Die Gebotsrunden können die registrierten Bieter nach Einloggen auf die Plattform ersehen. Weiteren, zusätzlichen Bekanntmachungen in anderer, geeigneter Form (z. B. E-Mail, Post, Telefon) seitens Audatex AUTOonline bzw. einem beauftragten Dritten stimmt der Bieter bereits im Vorfeld zu.

7.5 Auf der Flottenvermarktungsplattform legt der Anbieter in seinem Profil selbst fest, ob er das oder die zu verkaufenden Fahrzeuge jedem auf der Flottenvermarktungsplattform teilnehmenden Käufer anbieten möchte oder nur einem bestimmten Käuferkreis.

7.6 Der Bieter ruft die Angebote ab und gibt bei Interesse ein Gebot für das betreffende Fahrzeug ab. Mit der Abgabe eines Gebotes macht der Bieter ein verbindliches Kaufangebot an den ihm unbekannten Eigentümer bzw. verfügungsberechtigten Anbieter. Auch die AUTOonline Operations kann Vertragspartnerin sein, ohne dass dies ausdrücklich auf dem Verkaufsangebot vermerkt ist.

7.7 Nach Ablauf der Gebotsfrist kann der Anbieter die höchsten Gebote zu dem von ihm eingestellten Fahrzeug abrufen. Der Anbieter nimmt diese lediglich zur Kenntnis. Eine Verpflichtung zur Annahme des Angebots besteht nicht. Die Annahme des Angebots kann in jeder Form (E-Mail, Telefon etc.) bis spätestens 16:00 am letzten Tag der Gebotsbindefrist erfolgen. Der Gebrauchtwagenkaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots nach dessen Prüfung durch den Eigentümer oder den Anbieter, sofern dieser verfügungsbefugt ist, zu Stande. Weder Anbieter noch Eigentümer sind dabei verpflichtet, ein Kaufangebot zu der jeweiligen Gebotshöhe anzunehmen. Zahlungen sind vom Käufer innerhalb einer Frist von 2 Werktagen ab Information über das Zustandekommen des Kaufvertrags zu leisten, sofern nicht abweichend geregelt. Der Vertrag kommt unabhängig von der Bestätigung in Textform zustande.

7.8. Die Entscheidung der Zahlweise (bar-Zahlung oder Überweisung (vor/während) der Abholung) liegt beim Verkäufer. Bei der Zusatzoption 2 ist nur Zahlung per Überweisung möglich. Zahlungen sind vom Käufer innerhalb von zwei Werktagen nach Annahme des Kaufvertrags durch den Verkäufer zu leisten, sofern die Parteien nicht Barzahlung vereinbart haben oder der Verkäufer zunächst die Zustimmung zum Verkauf bei einem Dritten einholen muss. Audatex AUTOonline oder der Verkäufer werden den Käufer über die Annahme informieren. In letzterem Falle ist die Zahlung innerhalb von zwei Werktagen ab Mitteilung des Verkäufers über seine Berechtigung zum Verkauf zu leisten. Der Bieter gerät mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist automatisch in Verzug. Für die ersten beiden Mahnungen kann eine pauschale Mahngebühr in Höhe von jeweils 20 Euro erhoben werden. Alle zwei Werktage kann eine Mahnung versendet werden. Darüber hinausgehende Ansprüche behält sich Audatex AUTOonline vor.

7.9. Als Werktag gelten die Tage von Montag bis Freitag. Von den Werktagen ausgenommen sind die Feiertage nach dem Berliner Gesetz über Sonn- und Feiertage.

F. 8. Besondere Pflichten des Anbieters

8.1 Der Anbieter gewährleistet, dass vollständige und korrekte Angaben der zu verkaufenden Fahrzeuge bzw. sonstiger Ware an Audatex AUTOonline rechtzeitig zur Einstellung auf der Plattform übermittelt werden. Die Angaben müssen auch alle verkehrstechnischen Eigenschaften sowie eventuell vorhandene Mängel (technische und optische) umfassen. Unfallbeschädigte Fahrzeuge sind gesondert zu markieren. Um bestmögliche Verkaufswerte zu erzielen, empfiehlt Audatex AUTOonline darüber hinaus, für jedes Fahrzeug eine Zustandsbeschreibung eines unabhängigen Sachverständigen durch den Anbieter in Auftrag zu geben. Audatex AUTOonline übernimmt für die vom Anbieter bzw. Verkäufer gemachten Angaben keine Gewähr.

8.2 Der Anbieter soll Audatex AUTOonline mindestens acht Fotos (davon mindestens eines vom Innenraum) und eine detaillierte, aktuelle Fahrzeugzustandsbeschreibung nebst relevanten Fahrzeugdaten (wie z.B. Erstzulassung etc.) in digitaler Form in einem gebräuchlichen Format (z.B. Excel- oder Worddatei) zur Verfügung stellen. Die über den folgenden Link abrufbaren Fotos sind hinsichtlich der Art und Weise der Darstellung des Fahrzeugs auf den Fotos beispielhaft heranzuziehen. Die zu erstellenden Fotos sollen diesen abrufbaren Fotos entsprechen.

8.3 Der Anbieter gewährleistet Audatex AUTOonline und dem Käufer, dass das Fahrzeug nicht mit Rechten Dritter belastet ist und der Verkäufer über die dazugehörigen Dokumente (insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) verfügt. Der Anbieter gewährleistet, dass er zur Einstellung der Fahrzeuge auf den Plattformen befugt ist; hierzu zählt unter anderem auch die Befugnis zur Verwendung der Lichtbilder für die Einstellung auf der Plattform.

8.4 Werden im Zusammenhang mit dem Angebot eines Fahrzeugs auf der Plattform, insbesondere wegen der unzutreffenden Beschreibung eines Fahrzeugs oder dem Nichtvorliegen der in Ziffer 3 genannten Befugnisse oder wegen sonstiger Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Anbieters im Zusammenhang mit dem Angebot oder dem Verkauf der Fahrzeuge von Dritten Ansprüche gegen Audatex AUTOonline erhoben, stellt der Anbieter Audatex AUTOonline von jeglichen dieser Ansprüche in vollem Umfang frei. Audatex AUTOonline kann Ansprüche des Käufers sowie alle weiteren entstandenen Kosten direkt gegen den Anbieter geltend machen.

8.5 Sofern Audatex AUTOonline für den Anbieter Einstellungen basierend auf den vom Anbieter gelieferten Informationen vornimmt, wird Audatex AUTOonline sich um eine sorgfältige Einstellung bemühen, gewährleistet jedoch nicht, dass die Informationen fehlerfrei übernommen werden und haftet unter keinen Umständen für daraus entstehende Schäden (einschließlich verminderter Verkaufserlös).

F. 9. Besondere Pflichten des Bieters

9.1 Der Bieter erkennt an, dass es wesentlicher Bestandteil des den Plattformen zu Grunde liegenden Geschäftsmodells ist, dass auf den Plattformen angebotene Fahrzeuge weitest möglich unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft werden. Er ist daher verpflichtet, dies umzusetzen, indem er in sein Gebot bereits den Ausschluss der Sachmängelhaftung – dem Sinngehalt von F. 10. entsprechend – einbezieht oder einen vom Anbieter verwendeten Ausschluss der Sachmängelhaftung akzeptiert.

9.2 Der Bieter erkennt weiterhin an, dass er für die auf den Plattformen offerierten Kraftfahrzeuge ein Angebot an einen ihm unbekannten Anbieter abgibt und damit zum Ausdruck bringt, dass ihm die Person des Vertragspartners gleichgültig ist. Als Person des Verkäufers kommt damit unter anderem auch die möglicherweise von einem Anbieter mit dem An- und Weiterverkauf des auf der Plattform offerierten Fahrzeugs gemäß F. 17. beauftragte AUTOonline Operations GmbH & Co. KG in Betracht. Falls ein Fahrzeug, auf das der Bieter geboten hat, zunächst von AUTOonline Operations angekauft und dann anschließend von AUTOonline Operations an den Bieter zu dem von ihm gebotenen Preis weiter verkauft wird, so finden auf diesen Weiterverkauf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AUTOonline Operations Anwendung. Sie sind im Internet unter www.autoonline.com abrufbar oder werden jederzeit auf Verlangen kostenfrei von Audatex AUTOonline in Textform zur Verfügung gestellt.

9.3 Sofern ein Gebrauchtwagenkaufvertrag nach den vorstehenden Bestimmungen zustande gekommen ist, ist der Käufer auch gegenüber Audatex AUTOonline verpflichtet, das betreffende Fahrzeug auf seine Kosten und unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Zustandekommen des Gebrauchtwagenkaufvertrages an dem angegebenen Standort abzuholen. Sofern im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, hat die Abholung des betreffenden Fahrzeugs nach den Audatex AUTOonline Reklamationsrichtlinien Restwertbörse zu erfolgen. Bei einem Kauf über die Restwertbörse erhält der Käufer den genauen Standort des Fahrzeugs vom Verkäufer mitgeteilt, nachdem dieser im Rahmen von (i) Zusatzoption 1 „Direktkontakt“ den Kaufpreis vom Käufer erhalten hat bzw. (ii) Zusatzoption 2 „2. Auktion / Garantieverkauf“ von Audatex AUTOonline eine Bestätigung über den Zahlungseingang des Kaufpreises bei der Versicherung erhalten hat. Für den Fall, dass der Bieter ein Fahrzeug von der AUTOonline Operations erwirbt, so verpflichtet er sich gegenüber Audatex AUTOonline, das betreffende Fahrzeug innerhalb von einer Woche nach Zustandekommen des Gebrauchtwagenkaufvertrages an dem von AUTOonline Operations angegebenen Standort abzuholen, nachdem er zuvor den Kaufpreis für das Fahrzeug an AUTOonline Operations gezahlt hat und dieser dort eingegangen ist. Regelmäßig ist das Fahrzeug in einem solchen Fall dort abzuholen, wo der Anbieter es verwahrt. Der Käufer hat dem Verkäufer gegenüber die Übernahme des Fahrzeugs zu quittieren und alle von Audatex AUTOonline dem Verkäufer oder Käufer übersandte Unterlagen (z.B. ein Übergabeformular) zu unterzeichnen und an Audatex AUTOonline zurückzusenden.

9.4 Da es für den betreffenden Verkäufer regelmäßig auch von besonderem Interesse ist, dass das verkaufte Fahrzeug innerhalb dieser Frist auch bei ihm abgeholt wird, ist Audatex AUTOonline im Falle des Verzugs des Käufers mit der Abholpflicht berechtigt, aber nicht verpflichtet, für den Käufer das Fahrzeug abzuholen und ist im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers berechtigt, die Kaufpreiszahlung abzuwickeln. In diesem Fall ist der Käufer jedoch gegenüber Audatex AUTOonline verpflichtet, das Fahrzeug auf seine Kosten und unverzüglich abzuholen und Audatex AUTOonline den Kaufpreis sowie die entstandenen Aufwendungen zu erstatten.

9.5 Der Bieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Plattformen und im Rahmen der Abwicklung von Transaktionen aus Geschäften, die über die Plattformen angebahnt wurden, nicht gegen geltende Gesetze, Rechtsvorschriften oder Verordnungen, insbesondere aber nicht ausschließlich das Geldwäschegesetz, zu verstoßen und bei gesetzlicher Vorgabe eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen.

9.6 Für den Fall, dass die Abwicklung eines Fahrzeugverkaufs durch das Verschulden des Bieters nicht durchgeführt werden kann, behält sich Audatex AUTOonline vor, dem Bieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Höchstgebotes des Bieters auf das Fahrzeug zu berechnen.

F. 10. Ausschluss der Sachmängelhaftung

10.1 Bei den auf den Plattformen angebotenen Fahrzeugen handelt es sich ausschließlich um Gebrauchtfahrzeuge, welche an gewerbliche Käufer verkauft werden. Soweit der jeweilige Anbieter im Einzelfall nichts Abweichendes angibt, werden die auf den Plattformen zum Kauf angebotenen Fahrzeuge unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

10.2 Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Reklamationen betreffend eines von ihm gekauften Fahrzeugs zunächst an Audatex AUTOonline zu richten, um Audatex AUTOonline die Gelegenheit zu geben, zu prüfen, ob etwaige Probleme schnell und einfach gelöst werden können. Audatex AUTOonline ist jedoch nicht ermächtigt, irgendwelche Erklärungen für den Anbieter in Empfang zu nehmen. Der Käufer hat Rügen, Erklärungen oder sonstigen Mitteilungen aus und im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenkaufvertrag daher unmittelbar an den Anbieter zu richten. 

10.3 Die Abwicklung der Reklamation des Fahrzeugs bestimmt sich im Übrigen nach den Audatex AUTOonline Reklamationsrichtlinie Restwertbörse.

 

F. 11. Abmeldung und Folienentfernung

Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss des Gebrauchtwagenkaufvertrages bzw. bei einem Kauf über die Restwertbörse nach Erhalt der hierfür erforderlichen Unterlagen vom Verkäufer das Fahrzeug auf seine Kosten abzumelden. Sofern erforderlich, wird der Käufer Beschriftungen des Fahrzeugs, wie z.B. Folien, ebenfalls innerhalb dieser Frist auf eigene Kosten entfernen. Auf Verlangen des Anbieters hat der Käufer hierüber einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.

F. 12 Teilnahme am Internationalen Handel

12.1 In verschiedenen Ländern betreiben Gesellschaften, die mit Audatex AUTOonline gesellschaftsrechtlich verbunden sind (nachfolgend „AUTOonline Auslandsgesellschaft“), eigene Vermarktungsplattformen, die mit der Restwertbörse bzw. mit der Flottenvermarktungsplattform vergleichbar sind (nachfolgend „Auslandsplattformen“).

12.2 Sofern ein Teilnehmer mit Audatex AUTOonline eine Vereinbarung über die Teilnahme am „Internationalen Handel“ schließt, ermöglicht es Audatex AUTOonline diesem Teilnehmer,

  1. sofern er Anbieter ist, die Plattformen auch zum Zwecke des Verkaufs an hierzu gesondert qualifizierte Bieter der Auslandsplattformen zu nutzen (nachfolgend „Internationales Angebotsverfahren“), sowie
  2. sofern er Bieter ist, am Internationalen Handel teilnehmende Auslandsplattformen zu nutzen, um auf Fahrzeuge, die dort für den internationalen Handel angeboten werden, zu bieten (nachfolgend „Internationales Gebotsverfahren“).

12.3 Sowohl für das Internationale Angebotsverfahren als auch für das Internationale Gebotsverfahren (nachfolgend gemeinsam „Internationaler Handel“) gelten die nachstehenden, besonderen Regelungen, die im Widerspruchsfalle den allgemeinen Regelungen für die Plattformen in Teil A sowie in Teil F.1 bis F.11 vorgehen. 

F. 13. Besondere Regeln für den Internationalen Handel

13.1 Bezüglich der Laufzeit sowohl der auf den Plattformen als auch auf den Auslandsplattformen für den Internationalen Handel angebotenen Fahrzeuge gilt die jeweils dort gesondert mitgeteilte Frist zur Abgabe von Angeboten, wobei zu beachten ist, dass diese gegebenenfalls von der üblicherweise im nationalen Handel geltenden Frist abweichen kann.

13.2 Auf den Plattformen im Internationalen Handel an einen ausländischen Käufer verkaufte Fahrzeuge sind von dem Käufer auf eigene Kosten beim vom Anbieter angegebenen Standort abzuholen.

F. 14. Besondere Regeln für Anbieter im Internationalen Angebotsverfahren

14.1 Der Anbieter ist verpflichtet, Fahrzeuge, die im Internationalen Angebotsverfahren auf den Plattformen verkauft werden, vor Abholung durch den ausländischen Käufer auf eigene Kosten abzumelden und die zur Übergabe des Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen bei der Abholung bereit zu halten bzw. dies über Dritte entsprechend sicherzustellen. Etwas anderes gilt nur, wenn auf einer Auslandsplattform, auf der ein Internationales Angebotsverfahren durchgeführt wird, ausdrücklich auf eine abweichende Regelung vereinbart wird.

14.2 Der Anbieter ist verpflichtet, Lager- bzw. Unterbringungskosten für ein im Internationalen Handel verkauftes Fahrzeug für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Abschluss des Gebrauchtwagenkaufvertrages zu tragen.

F. 15. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Bieter im Internationalen Gebotsverfahren

15.1 Der Internationale Handel basiert insbesondere auf der Verlässlichkeit der Bieter sowohl bei Abgabe der Gebote im Internationalen Gebotsverfahren als auch bei der Abwicklung der im Internationalen Handel geschlossenen Kaufverträge. Teilnahmeberechtigt am Internationalen Gebotsverfahren sind daher nur Bieter, die gegenüber Audatex AUTOonline in geeigneter Weise Ihre Verlässlichkeit nachgewiesen haben (beispielsweise durch zuverlässige Teilnahme am nationalen Handel auf den Plattformen in der Vergangenheit oder durch andere, vergleichbare Handelsaktivitäten). Außerdem ist die Solvenz des Bieters Voraussetzung für die Zulassung zum Internationalen Handel. Audatex AUTOonline behält sich vor, vom Bieter jederzeit einen geeigneten Nachweis seiner Solvenz in erforderlichem Umfang zu fordern.

15.2 Unrichtige Angaben über bzw. Wegfall der in Ziffer 1 genannten, besonderen Zulassungsvoraussetzungen berechtigen Audatex AUTOonline zum Widerruf der Zulassung zum Internationalen Handel sowie zur Sperrung und / oder der Kündigung des Nutzungsvertrages für den Internationalen Handel.

F. 16. Besondere Pflichten für Bieter im Internationalen Gebotsverfahren – Vertragsstrafe bei verspäteter Abholung / Aufwandspauschale bei gescheitertem Kaufvertrag

16.1 Der Bieter erkennt an, dass die im Internationalen Gebotsverfahren angebotenen und für ihn als solche kenntlich gemachten Fahrzeuge auf der jeweiligen Auslandsplattform angeboten werden, und dass die Abgabe und Annahme von Geboten sowie das Zustandekommen von Gebrauchtwagenkaufverträgen sich nach den Regelungen der jeweiligen Auslandsplattform richtet. Gleiches gilt für die Verfügbarkeit der jeweiligen Auslandsplattform. Mit Abschluss der Vereinbarung über die Teilnahme am Internationalen Handel oder mit Abgabe des Gebots auf ein Fahrzeug, das im Internationalen Handel auf einer Auslandsplattform angeboten wird, erkennt der Bieter die Regelungen der jeweiligen Auslandsplattform verbindlich an.

16.2 Sofern im Einzelfall nichts abweichendes vereinbart ist, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis des im Internationalen Handel gekauften Fahrzeugs vor dessen Abholung ausschließlich durch Überweisung und so rechtzeitig zu bezahlen, dass er spätestens innerhalb von fünf Bankarbeitstagen (Montag bis Freitag) ab Abschluss des Gebrauchtwagenkaufvertrages auf dem vom Anbieter benannten Konto eingegangen ist.

16.3 Der Käufer ist ferner verpflichtet, das im Internationalen Handel gekaufte Fahrzeug innerhalb von zwei Wochen ab Abschluss des Gebrauchtwagenkaufvertrages auf eigene Kosten am dem vom Anbieter angegebenen Standort abzuholen.

16.4 Verletzt der Käufer die Pflicht aus Absatz 2 oder aus Absatz 3, ist Audatex AUTOonline berechtigt, vom Käufer für jeden Tag der Überschreitung einer der in diesen Absätzen beschriebenen Fristen eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3% des Netto-Kaufpreises, maximal jedoch 5% des Netto-Kaufpreises zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadensersatzes bleibt von der Geltendmachung dieser Vertragsstrafe unberührt. Auch Schadensersatzansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus der Verletzung der in Absatz 2 oder Absatz 3 genannten Pflichten bleiben von der vorstehend geregelten Vertragsstrafe unberührt.

16.5 Verletzt der Bieter die ihm aufgrund dieser AGB (einschließlich der Besonderen Regeln des Internationalen Handels) obliegenden Pflichten und kommt aus diesem Grunde der Gebrauchtwagenkaufvertrag nicht zu Stande oder scheitert ein solcher deswegen endgültig (z.B. infolge berechtigten Rücktritts des Verkäufers), entstehen Audatex AUTOonline erhöhte Aufwendungen, insbesondere dadurch, dass Audatex AUTOonline sich bemüht, einen neuen Käufer für das betreffende Fahrzeug zu finden. Audatex AUTOonline ist berechtigt, von dem Bieter in einem solchen Fall eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 100 (in Worten: einhundert Euro) zu verlangen. Dem Bieter bleibt jedoch gestattet, nachzuweisen, dass im Einzelfall diese Aufwendungen überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als der Pauschale entstanden sind. Weiter gehende Schadensersatzansprüche von Audatex AUTOonline aus eigenem oder abgetretenem Recht bleiben von der Geltendmachung der Pauschale unberührt.

16.6 Verletzt der Bieter die ihm aufgrund dieser AGB (einschließlich der Besonderen Regeln des Internationalen Handels) obliegenden Pflichten und kommt aus diesem Grunde der Gebrauchtwagenkaufvertrag nicht zu Stande oder scheitert ein solcher deswegen endgültig (z.B. infolge berechtigten Rücktritts des Verkäufers), und nimmt der Anbieter das Gebot eines anderen Bieters an, so wird Audatex AUTOonline dem Anbieter im Regelfall eine etwaige Differenz zwischen dem ursprünglichen Gebot des Bieters und dem des anderen Bieters erstatten, so dass der Anbieter letztlich den Kaufpreis erhält, den er erhalten hätte, wenn der Bieter seine Pflichten nicht verletzt hätte. Der Bieter ist in einem solchen Falle verpflichtet, Audatex AUTOonline den jeweiligen Differenzbetrag unverzüglich nach einer entsprechenden Aufforderung durch Audatex AUTOonline zu erstatten. Ein Anspruch des Anbieters auf Erstattung einer Differenz besteht nicht, sondern liegt im freien Ermessen von Audatex AUTOonline.

F. 17. Gesonderte Beauftragung der AUTOonline Operations / Gesonderter Hinweis

17.1 Ein Anbieter hat die Möglichkeit, nach Abschluss einer gesonderten Vereinbarung mit der AUTOonline Operations GmbH & Co. KG („nachfolgend „AUTOonline Operations“) diese in das Verfahren auf den Plattformen und/ oder zur Abwicklung der geschlossenen Gebrauchtwagenkaufverträge einzuschalten. Erforderlich hierzu ist in jedem Fall, dass dieser Bieter eine gesonderte Vereinbarung mit der AUTOonline Operations unter Geltung der AGB der AUTOonline Operations abschließt.

17.2 Die AUTOonline Operations wird derzeit vornehmlich eingeschaltet, um – im Internationalen Handel oder aus Gründen des Inkassos – die angebotenen Fahrzeuge zur Entlastung des Anbieters/Verkäufers im Namen und auf Rechnung der AUTOonline Operations kurzfristig an- und dann sofort an den Bieter mit dem höchsten Gebot weiterzuverkaufen. Einzelheiten ergeben sich aus den AGB der AUTOonline Operations. Aus der Sicht der Bieter führt die Einschaltung der AUTOonline Operations durch einen Anbieter im Wesentlichen dazu, dass er ein Fahrzeug nicht direkt vom Anbieter kauft, sondern von AUTOonline Operations, die insoweit quasi als Zwischenhändler tätig wird, um dem Anbieter das Inkassorisiko abzunehmen oder den internationalen Handel zu vereinfachen. Für den Bieter entstehen durch die Einschaltung der AUTOonline Operations seitens eines Anbieters keine Kosten. Die Einschaltung der AUTOonline Operations durch den Anbieter erfolgt ausschließlich aus Beschleunigungs-, bzw. Abwicklungsgründen. Der Kaufpreis, den der Bieter an die AUTOonline Operations entrichten muss, entspricht der Höhe nach seinem Gebot für das Fahrzeug. Wie bereits in F. 9 Absatz 2 erwähnt, finden auf den Weiterverkauf des Fahrzeugs von der AUTOonline Operations an den Bieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AUTOonline Operations Anwendung. Sie sind im Internet unter www.autoonline.com abrufbar oder werden von der Audatex AUTOonline jederzeit auf Anfrage in Textform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Pflichten des Bieters aus den vorliegenden AGB von Audatex AUTOonline und insbesondere gemäß F. 16. bestehen unabhängig davon, ob der Bieter beim Internationalen Handel ein Fahrzeug direkt vom Anbieter kauft oder von AUTOonline Operations.

17.3 Der Teilnehmer, der im Rahmen der Nutzung der Plattformen die Dienste der AUTOonline Operations in Anspruch nimmt, verpflichtet sich, in geeigneter Weise, sowohl bei der Ausgestaltung des Angebots auf den Plattformen als auch bei der späteren Korrespondenz hierauf im Einzelfall gesondert hinzuweisen.

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